Vernehmlassungsverfahren zur Spitalversorgung

Vernehmlassungsverfahren zur Spitalversorgung

Die EVP Uster nimmt zur geplanten Spitalfusion Stellung. Wir unterstützen das Vorhaben. Zur Rechtsformänderung haben wir zwei offene Punkte und rufen zu verantwortlichem Handeln auf.

Wir unterstützen Bestrebungen, Synergien zu nutzen statt Kampf und Wettbewerb zu leben und gemeinsam für die Bevölkerung eine gute Gesundheitsversorgung anzubieten. Die geplante Spitalfusion von Uster und Wetzikon geht in diese Richtung. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Bevölkerung diesen Plan kritisch beurteilen wird, insbesondere, weil es in einem ersten Schritt wieder um die Rechtsformänderung vom Zweckverband zu einer Aktiengesellschaft geht.

Die EVP begrüsst, dass deutlich festgehalten wird, dass die Zweidrittels-Mehrheit der Aktienstimmen in der öffentlichen Hand bleiben soll. Wir fragen uns allerdings, warum im Aktionärsbindungsvertrag nicht erwähnt wird, dass die AG zwingend von Körperschaften oder Instituten des öffentlichen Rechts, bzw. den Gemeinden gehalten werden muss. Die entsprechenden Artikel im Interkommunalen Vertrag und den Statuten könnten so ausgehebelt werden. Im Weiteren wundern wir uns über die Befugnis der Generalversammlung Dividenden und Tantiemen festzusetzen. Auch dies steht im Widerspruch zum Interkommunalen Vertrag und den Statuten, welche keine Tantiemen vorsehen.

Wir rufen zu verantwortungsvollem Handeln auf. Qualitative und nicht wirtschaftliche Kriterien müssen an erster Stelle stehen. Es ist uns wichtig, dass geltendes Recht eingehalten wird und dass Entscheide in Personalpolitik und Patientenversorgung sorgfältig gefällt werden.

Falls es bei einer Fusion geplant ist, nur noch eine Notfallstation entweder in Wetzikon oder Uster zu betreiben, könnte das zum Stolperstein werden. Die Bevölkerung dürfte grosse Bedenken haben und aus diesem Grund gegen eine Fusion votieren. Eine klare und frühzeitige Kommunikation in dieser Sache ist wichtig.

Um die gesamte Stellungnahme der EVP Uster zu lesen, öffnen Sie bitte untenstehenden Anhang.