Stellungnahme kommunaler Richtplan

Stellungnahme kommunaler Richtplan

Im November/Dezember 2022 ist die Gesamtrevision des kommunalen Richtplans von Uster öffentlich aufgelegt gewesen. Wir halten es für einen vernünftigen Ansatz.

Dokumente der Stadt Uster

Bei dem Richtplan-Teil SIEDLUNG unterstützen wir die grundlegenden Anliegen, welche von der Wohnbaugenossenschaft Uster eingereicht wurden. Eine Förderung von preisgünstigem und gemeinnützigem Wohnungsbau soll, wenn möglich, im Richtplan verankert werden.

Der Richtplan-Teil BAUTEN UND ANLAGEN hat klare Ziele, die wir unterstützen, insbesondere die unter B3 für Bildung aufgelisteten. Schulanlagen müssen unbedingt ausreichend Raum haben und bedürfnisgerecht sein. Raum dafür muss gesichert werden und die Möglichkeit aufweisen, schulergänzende Tagesstrukturen anbieten zu können – dies wird mit diesem Richtplan sichergestellt.

Beim Richtplan-Teil MOBILIÄT begrüssen wir, dass eine ausgewogene Haltung gegenüber allen Verkehrsträgern wahrgenommen wird.
Für das Zentrum südlich des Bahnhofes wird im Ziel V2.12 festgehalten, dass eine ausgeweitete Fussgängerzone in Uster existieren soll (westlicher Teil Bankstrasse, Postrasse, Webernstrasse und Gerichtsstrasse). Das Ziel eines verkehrsberuhigten Stadtzentrums nach STEK wird so erreicht, auch wenn verpasst wurde, einen visionären Ansatz zu verfolgen, mit einem autofreien Zentrum von der Bahnhofstrasse über Zürich-Strasse bis Berchtold-Strasse.
Das unter dem Ziel V2 gleich festgelegt wird, dass keine Kapazitätserhöhung mehr stattfindet für den MIV, ist sehr wichtig, wenn das Bevölkerungswachstum mit einer mehrheitlichen Verdichtung aufgefangen werden soll. So wird hoffentlich ein noch grösser werdendes Verkehrschaos in der Stadt vermieden.
Damit Aussenwachten weiter attraktiv bleiben, ist weiterhin eine gute ÖV-Erschliessung notwendig. Eine Erweiterung des Bushofes nördlich des Bhf. und die in V5.7-5.9 genannten Busbevorzugungsmassnahmen helfen, Fahrzeiten zu verringern. Es wurde richtig erkannt (V5.1-V5.3), dass auch neue Haltestellen notwendig sind, um die angestrebte ÖV-Güteklasse einzuhalten.

Der Richtplan-Teil LANDSCHAFT sagt klar, dass Uster sich als Stadt in der Landschaft (L1) entwickeln soll – hinter diesem Ziel stehen wir. Strassen und Platzräume sollen hinsichtlich des Lokalklimas umsichtig entwickelt werden. Erholungsräume sollen verbunden werden für Fuss- und Veloverkehr. Die Weiterentwicklung des Aabachs als Erholungsgebiet sehen wir als zentrales Element für die Bevölkerung. Die geplanten Revitalisierungsmassnahmen (L5) sind auch gleichzeitig Projekte für den Hochwasserschutz und so wird dieser Raum besser für Natur und Mensch.

Der kommunale Richtplan ist ein umfangreiches Werk und stellt die Weichen für die räumliche Entwicklung von Uster in den nächsten Jahren. Eine ausgewogene Lösung mit schrittweiser Entwicklung ist das Ziel. Nicht ein visionärer Ansatz, aber ein vernünftiger.