Finanzielle Unterstützung für Beratungsstelle

Finanzielle Unterstützung für Beratungsstelle

Behandlung Bericht und Antrag zum Postulat 608 im Gemeinderat am 17. Januar 2022

Wir danken dem Stadtrat für seine Ausführungen im Bericht und die Aussicht auf seine Bereitschaft, die Beratungsstelle finanziell zu unterstützen. Die Folgen von häuslicher Gewalt sind für die Gesellschaft teuer und die Betroffenen leiden. Schutzhäuser, wie das Frauenhaus eines ist, sind wichtig. Aber auch die Prävention von Gewalt und Beratungsangebote für Betroffene sind nötig. Im Kanton Zürich rückt die Polizei im Schnitt 15 Mal pro Tag wegen familiärer Streitereien oder häuslicher Gewalt aus.  Wie der Stadtrat in seinem Bericht erwähnt, wurden «im 2020 56 Frauen und 64 Kinder Schutz und Unterkunft geboten. Seit 2020 werden die ersten 35 Unterbringungstage der schutzbedürftigen Personen ab Eintritt durch die kantonale Opferhilfe finanziert, bis dahin waren es die ersten 21.» Seither seien keine zusätzlichen Leistungen für Betroffene mehr nötig gewesen. Aufwendungen für nötige Nachsorge würden durch die Sozialhilfe oder durch Spenden finanziert.

Gemäss dem Antrag kann sich die Stadt Uster nun vorstellen, zu der Finanzierung der Beratungsstelle 10'000 Franken (einen Viertel der Kosten) beizutragen. Über einen konkreten Unterstützungsantrag des Frauenhauses Zürcher Oberland ab 2022 wird die Sozialbehörde entscheiden.