Im September 2025 beschlossen National- und Ständerat, dass die Fristen für Härtefallgesuche um eine Aufenthaltsbewilligung von fünf auf zehn Jahre verlängert werden sollen. Die Auswirkung davon wäre eine geschwächte Integration und fehlende Perspektive für Menschen, die langfristig in der Schweiz bleiben.
Mit dem heutigen Entscheid findet der Nationalrat einen ausgewogeneren Kompromiss: Die Fristen werden differenziert angewendet: Für Asylsuchende (Ausweis N) gilt neu acht statt fünf Jahre und zehn Jahre gilt neu für Sans Papiers und abgewiesene Asylsuchende.
Bei fünf Jahren bleibt die Frist aber für Familien mit eingeschulten Kindern sowie für vorläufig Aufgenommene, die zum Beispiel wegen einem anhaltenden Krieg nicht in ihrem Heimatland zurückkehren können. Der Nationalrat möchte also, dass diese weiterhin nach fünf Jahren ein Härtefallgesuch stellen können und damit die Chance erhalten, eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten.
Aus Sicht der EVP stellt dies einen ausgewogenen Kompromiss dar. Er trägt dem Anliegen Rechnung, die Hürde für Härtefallgesuche zu erhöhen, ohne die Integration von Menschen zu behindern, die langfristig in der Schweiz bleiben.
«Ein wichtiger Sieg für die Menschlichkeit: Kinder dürfen nicht der Preis für eine starre Migrationspolitik sein. Ich bin erleichtert, dass der Nationalrat auf Integration setzt und auch bei Familien auf eine Verschärfung verzichtet»
Marc Jost, Nationalrat EVP/BE und Mitglied SPK-N