JA zur Total­re­vi­sion der Sta­tu­ten des Zweck­ver­bands Keh­richt­ver­wer­tung Zür­cher Ober­land

Das neue Gemeindegesetz vom 20.04.2015, das seit dem 01.01.2018 in Kraft ist, gibt vor, dass alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften demokratische Strukturen aufweisen müssen. Um zu zeigen, was der Kanton Zürich darunter versteht, hat er ein Basis-Statutenwerk zur Verfügung gestellt.

Der Vorstand der KEZO hat diese Statuten genommen, sie auf ihre Bedürfnisse angepasst und den Verbandsgemeinden sowie den Delegierten der Verbandsgemeinden zur Stellungnahme vorgelegt. Diese erste Version wurde in mehreren Runden den Forderungen und Wünschen der Verbandsgemeinden und der Delegiertenversammlung mit Mehrheitsbeschlüssen angepasst. Die heute zur Abstimmung vorliegende Version wurde sowohl vom Kanton als auch von der Delegiertenversammlung und dem Gemeinderat der Stadt Uster angenommen.

Die heute noch geltenden Statuten erfordern, dass Statutenänderungen von der Bevölkerung aller Verbandsgemeinden einstimmig gutgeheissen werden müssen, so dass die stimmberechtigte Bevölkerung der Stadt Uster nun die Gelegenheit hat, abschliessend darüber zu befinden. Die EVP Uster empfiehlt Ihnen die geänderten Statuten anzunehmen.