JA zu "Raus aus der Prämienfalle"

Bei der Initiative geht es um die Finanzierung von drei staatlichen Leistungsbereichen, nämlich (1) der individuellen Prämienverbilligung für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, (2) der Übernahme der Krankenkassenprämien bei Personen, die Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen, und (3) der Abgeltung von Verlustscheinen, welche die Krankenversicherer nach einer erfolglosen Betreibung von Krankenkassenprämien erlangt haben. Die Finanzierung erfolgt gemeinsam aus dem sogenannten Prämienverbilligungstopf. Dieser wird gespeist durch einen Bundesbeitrag, der 7,5% der Ausgaben der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beträgt, und durch einen Kantonsbeitrag, der als Prozentsatz des Bundesbeitrags definiert ist. Das geltende Recht schreibt vor, dass der Kantonsbeitrag mindestens 80% des Bundesbeitrags ausmacht. Die Volksinitiative möchte den Kantonsbeitrag auf mindestens 100% des Bundesbeitrags erhöhen.

Der Kantonsbeitrag beträgt 2019 402,2 Mio. Franken, was 80% des mutmasslichen Bundesbeitrags von rund 502 Mio. Franken entspricht. Insgesamt standen 2019 somit rund 900 Mio. Franken für Prämienverbilligung, Prämienübernahme und Verlustscheinabgeltung zur Verfügung. Würde der Kantonsbeitrag auf 100% erhöht, hätte der Kanton zusätzlich rund 100 Mio. Franken in den Prämienverbilligungstopf» einzubringen.

Knappe Ablehnung der kantonalen Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle»

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) hat sich mit 8:7 Stimmen gegen die von der CVP lancierten Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle» ausgesprochen (Die EVP ist in der Kommissionsminderheit vertreten). Sie folgt damit dem Antrag des Regierungsrates. Mit der Initiative wird gefordert, dass sich die Prämienverbilligungen durch einen höheren Kantonsanteil vergrössern sollen. Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 18.01.2021 die VI mit 90 Stimmen zu 75 mit 0 Enthaltung abgelehnt.

Inhalt

Das Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz vom 29. April 2019 wird wie folgt geändert: Bundes-und Kantonsbeitrag§24. Abs. 1 und 2 unverändert. 3 Der Kantonsbeitrag beträgt im Vierjahresdurchschnitt mindestens 100% des voraussichtlichen Bundesbeitrags gemäss Art. 66 KVG. Der Regierungsrat legt den Kantonsbeitrag fest. Die Volksinitiative möchte den Kantonsbeitrag auf mindestens 100 Prozent des Bundesbeitrags erhöhen. Für das Jahr 2020 beträgt der Kantonsanteil 92 Prozent des mutmasslichen Bundesbeitrages und für die kommenden Jahre ist mit einem ähnlich hohen Kantonsbeitrag zu Franken (gegenüber einem Kantonsanteil von 80 Prozent) pro Jahr belasten.

Auszug aus dem Votum der EVP im Kantonsrat

Im Sinne der Familienpolitik unterstützt die EVP diese Initiative der CVP ohne Wenn und Aber. Gemäss aktuellen Berechnungen betrug im vergangenen Jahr der Kantonsanteil bereits 92 Prozent des mutmasslichen Bundesbeitrags. Die mit der Volksinitiative geforderte Erhöhung auf 100 Prozent würde den Staatshaushalt, wie gehört, also noch mit 16 Millionen Franken mehr pro Jahr gegenüber dem Vorjahresanteil belasten. Die EVP sieht in der Argumentation der ablehnenden Stimmen eine Vermischung der Themen von Gesundheitskosten und Prämienlast. Allerdings ist es der EVP auch ein Anliegen, die gesundheitspolitischen Mass-nahmen zur Kostenreduzierung im Gesundheitswesen weiter im Fokus des Kantonsrates zu behalten. Aber gerade die Krankenkassenprämien steigen bei den niedrigen Einkommensgruppen überproportional an und benötigen deshalb gerade hier eine stärkere Entlastung aus den allgemeinen Steuermitteln.