NEIN zum Geldspielgesetz

Wenn 60'000 Menschen in der Schweiz für den Zutritt in ein Casino gesperrt sind, ist es nicht der Weisheit letzter Schluss, möglichst flächendeckend auch ausserhalb von Casinos Geldspielautomaten aufzustellen. Und wenn behauptet wird, die heutigen Automaten seien bei Weitem‚ nicht so suchtgefährdend‘ wie die früheren Geräte, wird ja gerade damit die Gefahr zur Abhängigkeit nochmals bestätigt. Dies ist einer der Gründe, weshalb EVP und Grüne das Referendum gegen den Kantonsratsentscheid ergriffen haben, die sogenannten "Geschicklichkeitsspiele" wieder zu erlauben. Ebenfalls ausschlaggebend war der stossende Umstand, dass das Zürcher Stimmvolk zu dieser Gesetzesänderung quasi durch die Hintertür nichts mehr zu sagen gehabt hätte. Nachdem sich die Stimmberechtigten bereits drei Mal an der Urne für ein Verbot für das Aufstellen von Geldspielautomaten ausserhalb von Casinos ausgesprochen haben, ist es geradezu eine demokratiepolitische Pflicht, das neue Gesetz wieder dem Souverän vorzulegen.
Weil das Bundesgesetz über dem kantonalen Gesetz steht und per 1.1.2021 ohne andere kantonale Gesetzgebung Gültigkeit erlangt, reiben sich nun die Befürworter der Geldspielautomaten trotzdem die Hände: Bewilligung erteilt, sogar ohne Abgaben, wie sie in der kantonalen Vorlage vorgesehen wäre. Nun, dies ist nicht das Ende der Fahnenstange: das Ende der "Abgabefreien Zeit" ist für die Geldspielindustrie nämlich jetzt schon absehbar und zwar unabhängig davon, wie die Abstimmung zum Referendum ausfällt. Sollte das Referendum abgelehnt werden, tritt die kantonale Regelung mit einer Abgabe in Kraft, sollte das Referendum aber erfolgreich sein, müsste der Regierungsrat den Volkswillen ernst nehmen und dem Kantonsrat nochmals einen angepassten Gesetzesvorschlag unterbreiten, worin diese Apparate ganz verboten werden bzw. verboten bleiben.
Wenn die Geldspielindustrie aufgrund der mittlerweile erfolgten Bewilligung trotzdem Automaten aufstellt, tut sie dies auf eigenes Risiko. Denn die ‚Chance‘ ist gross, dass sie alle Geräte vielleicht schon innert Jahresfrist wieder abräumen müsste.
Der Kanton Zürich hat seit den Neunzigerjahren finanziell und sozial davon profitiert, solche Automaten nicht zuzulassen oder nur in Casinos mit definiertem Sozialschutz anzubieten.
Die Hoffnung ist gross, dass die Zürcher Bevölkerung ihrer bisherigen Linie der gesellschaftlichen Verantwortung auch bei der kommenden Abstimmung treu bleibt und ein viertes Mal Nein sagt zu diesem unglückseligen neuen Gesetz.
Weitere Informationen wie z.B. auch die ausführlichen Voten aus der Ratsdebatte finden sich auf geldspielautomaten-nein.ch