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2. Wahlgang Friedensrichter: Andreas Kofmel
Nach der Nichtwahl der eigenen Kandidatin im ersten Wahlgang beschliesst der Vorstand der EVP aus zwei Gründen Andreas Kofmel zu unterstützen:
- Bei einer Wahlempfehlung durch eine Partei kann davon ausgegangen werden, dass ein Kandidat zumindest parteiintern als fähig erachtet wird - was bei einem Parteilosen nicht der Fall ist.
- Wir erachten dies als eine Art „Gütesiegel“, welches Herrn Enriquez fehlt.Herr Kofmel hat seine Kompetenzen ausserdem bereits u.a. in seinem Amt als Schulpfleger unter Beweis gestellt. In unseren Umfragen erhielten wir über ihn die besseren Referenzen als von seinem parteilosen Gegenkandidaten.
Parolen für 14. Juni
Kommunal
JA zu schulergänzenden Tagesstrukturen
2. Wahlgang Friedensrichter: Andreas Kofmel
Kantonal
NEIN zu Gebühreninitiativen für Kanton und Gemeinden
NEIN zur Auflösung der Härtefallkommission
Eidgenössisch
NEIN zur Fortpflanzungsmedizin
JA zur Stipendieninitiative
JA zur Erbschaftssteuerreform
JA zur Änderung des Bundesgesetz über Radio und Fernsehen