2. Wahlgang Friedensrichter: Andreas Kofmel

Nach der Nichtwahl der eigenen Kandidatin im ersten Wahlgang beschliesst der Vorstand der EVP aus zwei Gründen Andreas Kofmel zu unterstützen:

  1. Bei einer Wahlempfehlung durch eine Partei kann davon ausgegangen werden, dass ein Kandidat zumindest parteiintern als fähig erachtet wird - was bei einem Parteilosen nicht der Fall ist.
  2. Wir erachten dies als eine Art „Gütesiegel“, welches Herrn Enriquez fehlt.Herr Kofmel hat seine Kompetenzen ausserdem bereits u.a. in seinem Amt als Schulpfleger unter Beweis gestellt. In unseren Umfragen erhielten wir über ihn die besseren Referenzen als von seinem parteilosen Gegenkandidaten.

Brief von Andreas Kofmel an die EVP-Mitglieder (PDF)

Parolen für 14. Juni

Kommunal

JA zu schulergänzenden Tagesstrukturen

2. Wahlgang Friedensrichter: Andreas Kofmel

 

Kantonal

NEIN zu Gebühreninitiativen für Kanton und Gemeinden

NEIN zur Auflösung der Härtefallkommission

 

Eidgenössisch

NEIN zur Fortpflanzungsmedizin

JA zur Stipendieninitiative

JA zur Erbschaftssteuerreform

JA zur Änderung des Bundesgesetz über Radio und Fernsehen