NEIN zum Wassergesetz

Die Verabschiedung des Wassergesetzes durch den Kantonsrat war aus Sicht der EVP der unrühmliche Abschluss einer Gesetzesberatung, wie sie kaum schlechter hätte laufen können. Statt eines gelungenen Werkes musste man angesichts der vielen ‚Verunstaltungen‘ der rechtsbürgerlichen Seite an der Gesetzesvorlage klar von einem ‚Pfusch am Bau‘ sprechen. Aus diesem Grund hat die EVP das Referendum gegen das neue Wassergesetz von Anfang an unterstützt.

Leider hat das neue Wassergesetz noch vor dessen Inbetriebnahme massiven Renovationsbedarf. Der beginnt zuerst bei der Nachhaltigkeit und damit beim Naturschutz. Ob bei der Gewässerraumfestlegung, dem Hochwasserschutz oder den für die Lebensqualität zentralen Revitalisierungen: Leichtfertig ist eine zwar nicht perfekte, aber dennoch gute Vorlage fahrlässig abgeändert worden. Sogar ungeachtet übergeordneter Bundesgesetze. So sollen zum Beispiel künftig die Gewässerabstände so eng wie möglich gehalten werden: Damit kann viel zu nahe ans Wasser gebaut und gefährliche Pestizide können weiterhin in Gewässernähe gespritzt werden.

Der zweite grosse Renovationsbedarf sieht die EVP bei den Regelungen im Zusammenhang mit dem Zugang zum Seeufer für die breite Bevölkerung. Trickreich hat es die rechtsbürgerliche Baukolonne mit ihren treuen Helfern geschafft, das Wassergesetz auch in diesem Themenbereich zu verwässern. Exemplarisch zeigt sich dies darin, dass sie den Zugang zu den öffentlichen Gewässern nicht mehr erleichtern, sondern im Gegenteil noch strenger regeln will. Zusätzlich stossend ist die Bevorzugung von Privateigentümern mit Seeanstoss gegenüber allen anderen Grundbesitzern. Die grosse Mehrheit der Zürcher Bevölkerung hat in ihrem Volksentscheid hingegen unmissverständlich klar gemacht, dass sie mehr und freien Zugang zu ihren Gewässern wünscht. Wer das verhindern will, politisiert eindeutig am Volkswillen vorbei und gibt sich damit zufrieden, wenn ihm die ohnehin schon privilegierten Privateigentümer applaudieren.

Ein Baupfusch der Extraklasse ist aber in jedem Fall, dass die rechte Seite die Möglichkeit einer Teilprivatisierung des Trinkwassers gesetzlich verankern will. Dabei ist es unerheblich, ob das bisher in gewissem Masse schon möglich war oder nicht. Für die EVP muss die neue ‚Liegenschaft‘ namens Wassergesetz eine moderne Architektur aufweisen, den Anforderungen der Zukunft standhalten und auf dem neusten Stand der Technik sein. Bildlich dargestellt bedeutet dies, dass zu diesem modernen Bau auch eine neue Haustüre mit sicherem Schliesssystem gehört. Zu dieser Liegenschaft soll einzig und allein das Zürcher Volk Zugang haben. Für die EVP ist höchst fraglich, was die Motivation sein kann, sich bei der Trinkwasserversorgung, einem per se nie Gewinn ausschüttenden Unternehmen, beteiligen zu wollen. Die Verwendung der eingenommenen Mittel aus den Wassergebühren ist klar definiert. Eine Lockerung der Beteiligungsregelungen ist nicht nur ein falsches Signal, sondern geradezu verantwortungslos. Eine sichere Wasserversorgung darf nie, zu keinem Zeitpunkt und unter keinen Umständen zur Disposition stehen. Die Wasserversorgung ist schlicht so etwas wie die Mutter aller Öffentlichkeitsansprüche und für die EVP nicht verhandelbar!

Das vorliegende Wassergesetz hat ausser den kritisierten Bausünden leider noch weitere Mängel, von denen zum Beispiel auch die Genehmigungspflicht der Verordnung zu erwähnen ist. Dennoch wäre die EVP durchaus bereit gewesen, die Einhaltung des Einzugstermins höher zu gewichten als kleinere Baumängel. Jetzt aber in einen derart verunstalteten und schitteren Bau einzuziehen, setzt schon beinahe suizidale Neigungen voraus. Es ist aus Sicht der EVP schlicht nicht mehr verantwortbar, ein solches Wassergesetz in Kraft zu setzen, weshalb sie es trotz des immensen Planungs- und Bauaufwandes zur Ablehnung empfiehlt.