NEIN zur Volksinitiative "Schutz der Ehe"

Die Initianten wollen die Ehedefinition in der Kantonsverfassung als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau verankern. Ein Anliegen, welches die EVP von ihrer Wertehaltung her unterstützt. Aber das Zivilrecht ist ein Bundesrecht und gehört nicht in die Kantonsverfassung. Man stelle sich vor, jeder Kanton regelt den Ehebegriff nach eigenem Gusto verschieden.

Aus EVP-Sicht gibt es dazu vor allem 2 Fragen zu beantworten:

1. Ist die Ehe-Definition, welche die Initianten hier vorlegen, zu unterstützen? Gross-Mehrheitlich werden EVP-Mitglieder hinter dieser Ehe-Definition stehen. Unsere Gesellschaft basiert auf christlichen Werten; die christliche Ehe ist eine davon.

2. Ist es richtig, in der Zürcher Verfassung eine Ehe-Definition zu verankern? Hier sagt die EVP-Kantonsratsfraktion: NEIN. Wenn es denn eine Ehe-Definition in der Schweiz braucht, muss sie dort definiert werden, wo sie hingehört: ins ZGB oder allenfalls noch in die Bundesverfassung. Grundsätzlich soll man ja etwas nur in einem Gesetz regeln, weil man sonst bei einer Änderung jeweils zwei oder mehr Gesetzte gleichzeitig ändern muss. Wie wir aber alle wissen, hat das Volk die CVP-Initiative vor einigen Monaten abgelehnt, welche die Ehe-Definition in der Bundesverfassung verankern wollte. Man stelle sich vor, alle 26 Kantone würden die Ehe in ihren Verfassungen definieren, wenn möglich noch unterschiedlich. Müsste ich dann neu heiraten, wenn ich den Kanton wechsle oder mich scheiden lassen, weil mir die Ehe-Definition des Kantons nicht passt? Diese Vorstellung ist absurd.

Fazit: Die Ehe-Definition gehört nicht in die Zürcher Verfassung, die Volksinitiative „Schutz der Ehe“ ist deshalb auf formalen Gründen abzulehnen.

Lesen Sie die vollständige Argumentation von Kantonsrat Walter Meier.