NEIN zum Verwaltungsrechtspflegegesetz

Die EVP schliesst sich der Haltung des Anwaltsverbandes an: die neue Regelung würde neue Ungleichheiten schaffen.

Das Verwaltungsrechtspflegegesetz verlangt gleiche Fristen für Verfahrensführer und Verfahrensgegner im öffentlichen Recht. Die EVP‐Kantonsratsfraktion lehnt das Anliegen als undifferenziert ab.

Das Verwaltungsrechtspflegesetz soll abgeändert werden:

Die Vernehmlassungsfrist beträgt 30 Tage. In Stimmrechtssachen beträgt die Frist fünf Tage. Wurde die Rekursfrist abgekürzt, ist die Vernehmlassungsfrist entsprechend abzukürzen.

Die Vorinstanz und die am Verfahren Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Vernehmlassung. Für die Vernehmlassungsfrist gilt sinngemäss. Das Verwaltungsgericht kann einen weiteren Schriftwechsel anordnen.

Heute wird die Vernehmlassungsfrist in dem Sinne umschrieben, dass sie in der Regel nicht länger als die Rechtsmittelfrist sein soll und sie wird nur einmal höchstens um die gleiche Dauer erstreckt.

Die SVP resp. der umtriebige Kantonsrat Hans‐Peter Amrein hat im Verwaltungsrechtspflegegesetz eine vermeintliche Ungleichbehandlung der Bürger entdeckt. Das soll geändert werden. Ich vermute, dass H.P. Amrein irgendwann mal in einem Baurechtsverfahren involviert war und den Eindruck hatte, dass er benachteiligt worden sei. Tatsache ist, dass die neue Regelung neue Ungleichheiten schafft und teilweise die Fristen verlängert statt verkürzt. Der Präsident des Verwaltungsgerichts hat vor der Kommission aufgezeigt, dass die neue Regelung vieles verschlechtert. Und auch der Anwaltsverband hält die neue Regelung für eine Verschlechterung.

Die EVP hat in der Kantonsratsdebatte vom 13.04.15 die Gesetzesänderung abgelehnt (1. Lesung) und diese Haltung auch beider 2. Lesung am 17.08.15 nicht geändert.

EVP-Kantonsrat Walter Meier, Uster