NEIN zur Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer ist im Kanton Zürich so konzipiert, dass sie die Spekulation unattraktiv machen soll. Sie ist deshalb eine eigene Steuer. Besteuert wird der Wertzuwachs zwischen Kauf und Verkauf einer Liegenschaft oder eines Grundstücks. Liegt der Kauf mehr als 20 Jahre zurück, wird als Kaufpreis der Verkehrswert vor 20 Jahren angenommen. Man geht davon aus, dass, wer ein Grundstück oder ein Gebäude nach mehr als 20 Jahren wiederverkauft, damit nicht spekulieren wollte. Im Gegenzug muss der Gewinn eines Grundstückverkaufs bei Privatpersonen nicht als Einkommen versteuert bzw. bei juristischen Personen nicht als Gewinn versteuert werden.

Andere Kantone (z.B. der Kanton Aargau) versteuern Grundstückgewinne als Einkommen resp. als "normaler" Geschäftsgewinn. Somit ist es möglich, dass sie Vorjahresverluste bei den Grundstückgewinnen anrechnen können. Und zwar können sie dies auch, wenn sie einen Grundstückgewinn im Kanton Zürich erzielen. Dies können Zürcher Firmen nicht. Der Kantonsrat hat mit 96 Ja zu 75 Nein entschieden, diesen Vorteil auch Zürcher Firmen zu gewähren.

Mit dieser Änderung des Steuergesetzes werden zwei Steuersysteme vermischt und die Grundidee der Grundstückgewinnsteuer – die Bekämpfung der Spekulation – etwas verwischt. Die Zürcher Firmen erhalten hier ein Steuergeschenk. Allerdings waren sich die Exponenten im Kantonsrat nicht einig, wie gross dieses Steuergeschenk zu Lasten der Gemeinden wirklich ist. Die Zahlen belaufen sich je nach Berechnungsart auf 10 bis 70 Millionen Franken jährlich. Die Stadt Zürich hätte im Jahr 2012 einen Verlust von 44 Millionen Franken gemacht - zugegeben eher ein Ausnahmejahr, aber trotzdem immer wieder möglich.

In der EVP-Fraktion wurde diese Änderung des Steuergesetzes kontrovers diskutiert. Schlussendlich wurde die ablehnen de Haltung beschlossen. Im Wesentlichen haben wir grossen Respekt vor den zu erwartenden Steuerausfällen. Des weiteren werden wahrscheinlich nicht in erster Linie KMUs profitieren, für welche wir in dieser Sache durchaus Sympatien hegen. Vielmehr befürchten wir, dass es hier nur darum geht, ein neues Instrument zur Steueroptimierung für Grossfirmen zu schaffen. Das fehlende Geld wird dann wieder einmal mehr von der Allgemeinheit und dem Personal eingefordert, sei dies durch weitere Sparrunden bzw. Plafonierungen im öffentlichen Sektor.

Deshalb lehnen wir die Vorlage zum Steuergesetz ab.