NEIN zur Änderung der Kantonsverfassung

Die EVP-Kantonsratsfraktion empfiehlt ein NEIN zur Verfassungsänderung des Kantons Zürich vom 17. August 2020 bezüglich der Anpassung der finanziellen Grenzwerte.

Die Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 regelt innerhalb der Legislativen (Kantonsrat) und Exekutiven (Regierungsrat) die Finanzkompetenzen. Innerhalb dieser Kompetenzen wird auch die Höhe der Beiträge begrenzt, die der Regierungsrat in eigener Kompetenz gebunden verwenden darf. Beträge, die nicht budgetiert sind, aber in gewissen unvorhergesehenen Situationen gesprochen werden müssen, können unter bestimmten Umständen als «gebunden» bezeichnet, und dann verwendet werden. Diese Umstände sind gesetzlich klar geregelt.

Der Regierungsrat hat für gebundene Ausgaben aber auch Obergrenzen. So darf aktuell kein wiederkehrender Betrag jährlich über 600'000 CHF und kein einmaliger Betrag über 6 Millionen CHF in eigener Kompetenz gesprochen werden. So sind dem Regierungsrat klare Grenzen gesetzt.

Die parlamentarische Initiative eingereicht von SP und GLP befindet diese Kompetenzen als zu hoch. Sie will in einer Revision der Kantonsverfassung den Betrag auf 300'000 CHF bei wiederkehrenden jährlichen Ausgaben und auf 3 Millionen CHF bei einmaligen Ausgaben festlegen.

Die EVP Kantonsratsfraktion ist der Meinung, dass der Regierungsrat diese Kompetenz, wie sie ihm in der Volksabstimmung mit der letzten Revision der Kantonsverfassung zugesprochen wurde, für seine Aufgaben benötigt. Die Kompetenzen liegen im Vergleich zu anderen Kantonen sogar tief: Pro Einwohnerin und Einwohner im Kanton Zürich sind das 4.05 CHF, im Kanton Bern bei 1.95 CHF, im Kanton Aargau liegt die Kompetenz bei 7.55 CHF und im Kanton Schwyz gar bei 32.10 CHF. Die Abstimmung lässt sich auf eine Frage zusammenfassen: Vertrauern wir der vom Volk gewählten Regierung, oder vertrauern wir ihr nicht.

Seit der letzten Anpassung dieser Finanzkompetenz durch das Stimmvolk im Jahr 2005 sind die Kosten laufend gestiegen, ist vieles teurer geworden und die Bevölkerung ist gewachsen. Rechtfertigen würde sich nach Sicht der EVP eher eine Erhöhung der Finanzkompetenz, denn eine Kürzung. Allerdings muss nicht extra dafür eine Revision der Kantonsverfassung angestrebt werden. Entsprechende Anpassungen sollten im Zuge einer weiterreichenden Revision der Kantonsverfassung angegangen werden.