JA zum Wahl- und Stimmrechtsalter 16

 

Bei dieser Verfassungsänderung des Kantons Zürich sollen bereits die 16-Jährigen das aktive Stimm- und Wahlrecht erhalten. Personen dürfen folglich nach dem 16. Geburtstag wählen und abstimmen, gewählt werden können sie aber erst nach dem 18. Geburtstag.

In Österreich dürfen seit 2007 die 16-Jährigen wählen. Das Stimmrechtsalter 16 gilt in der Mehrheit der deutschen Bundesländer sowie in Schottland, Malta und Brasilien. In der Schweiz gilt es bereits im Kanton Glarus; in weiteren Kantonen wird das Anliegen diskutiert. Bei der evangelisch-reformierten Synodenwahl im Kanton Zürich dürfen sich bereits 16-Jährige beteiligen.

Diese Forderung stammt von der der Jungen EVP. Die erste Wahl ist wichtig für die Gewohnheitsbildung. Bei den Eltern zu wohnen und noch zur Schule zu gehen hat einen positiven Einfluss auf die Teilnahme an der ersten Wahl. Dies zeigen unter anderem Erfahrung aus Deutschland und Österreich: Die Wahlteilnahme der 16/17-Jährigen ist höher als diejenige der 18- bis 25-Jährigen.

Aus diesen Gründen empfehlen wir die Annahme dieser Verfassungsänderung.