JA zum Sozialhilfegesetz

Die EVP-Kantonsratsfraktion empfiehlt ein Ja zum Gemeindereferendum beim Sozialhilfegesetz (SHG).

Ausgangslage: Die Observation von Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern ist eine nötige Massnahme in der Missbrauchsbekämpfung und trägt dazu bei, das Vertrauen in die Sozialhilfe zu stärken. Mit der Gesetzesvorlage wurde der rechtliche Rahmen dazu klar abgesteckt. Nur so kann verhindert werden, dass Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger – darunter viele ältere Menschen und alleinerziehende Frauen mit Kindern – unter Generalverdacht gestellt werden. Mit dem neuen Gesetz gelten im ganzen Kanton einheitliche Regelung, wann welche Überwachungsmassnahmen eingesetzt werden dürfen.

Die 1. Minderheit im Kantonsrat (FDP, SVP) will Sozialhilfebehörden und privaten Ermittlern freie Hand lassen beim Einsatz von unangekündigten Hausbesuchen oder dem unabdingbaren Einsatz von GPS-Trackern.

Die 2. Minderheit im Kantonsrat (AL) lehnte generell die Observation durch Private ab, mit der Begründung, dass sei Sache der Polizei und Justiz.

Die EVP-Kantonsratsfraktion (gemeinsam mit GLP, CVP, SP und Grüne) stimmte dem Sozialhilfegesetz in der vorliegenden Form zu (keine unangemeldeten Augenscheine vor Ort, kein Einsatz von technischen Hilfsmitteln und für eine verdeckte Observierung muss vorgängig vom Bezirksrat (nicht von einem Gericht) die Zustimmung eingeholt werden) und empfiehlt deshalb ein JA zum Sozialhilfegesetz.