NEIN zum Planungs- und Baugesetz (Kulturlandinitiative)

In der Sache geht die EVP mit den Initianten der Kulturlandinitiative einig. Ackerfähiges Kulturlandsoll wirksam gegen Überbauung geschützt werden. Der wesentliche Unterschiedliegt im Instrument, welches verwendet werden soll, um dieses Ziel zu erreichen.

Für die EVP ist der Kantonale Richtplan das angemessene Instrument, welches zweckmässig und wirksam regelt, wo welche Siedlungsentwicklungen ermöglicht werden und wo Kulturland vor Überbauung geschützt wird. Als Ergebnis juristischer Auseinandersetzungen kam das Bundesgericht zum Schluss, dass die Festsetzung des Kantonalen Richtplans inhaltlich nicht der Umsetzung der Volksinitiative entspreche. Aus diesem Grund muss der Kantonsrat eine Umsetzung der Volksinitiative beschliessen – ergreift aber gleichzeitig dagegen das Referendum und erwirkt dadurch eine zweite Abstimmung.

Gemeinsam mit Umweltverbänden ist die EVP nach wie vor der Meinung, dass dem Anliegen der Initiative im inzwischen überarbeiteten Richtplan genügend Rechnung getragen wird. In der vom Parlament beschlossenen Umsetzungsvorlage wurden zudem alle Anträge zur Verschärfung oder Präzisierung im Planungs- und Baugesetz klar abgelehnt, auch der Schutz der Flächen von besonderer ökologischer Bedeutung ist in der Umsetzungsvorlage nicht mehr vorhanden.

Im Vergleich zum Richtplan bringt die Kulturlandinitiative keine markanten Vorteile. Zudemhat sich der Kantonale Richtplan als umfassendes Planungs- und Steuerungsinstrument inden letzten Jahren bewährt. Aus diesem Grund empfiehlt die EVP ein NEIN zur Umsetzungsvorlagedes Kantonsrates.

Lesen Sie die vollständige Argumentation von Kantonsrat Gerhard Fischer.
Mehr Informationen unter www.kulturlandinitiative-nein.ch