NEIN zur Änderung des Notariatgesetzes

Überschüsse aus Grundbuchgebühren bei Eigentumsübertragungen fliessen zurzeit in den Gesamttopf der Notariate und gleichen damit einen Teil der Defizite bei den Konkursämtern aus. Mit einer Senkung der Gebühren würden sich diese Defizite erhöhen. Diese Kosten müssten anderswo entweder eingespart oder mit Steuererhöhungen kompensiert werden.

Die Änderung des Notariatsgesetzes will die Grundbuchgebühren bei Eigentumsänderungen sowie bei der Errichtung oder Erhöhung von Grundpfandrechten von 1,5 Promille auf 1 Promille senken. Der Grundbuchbereich wies in den Jahren 2012 bis 2014 einen Kostendeckungsgrad von weit über 100% auf (2012: 244%, 2013: 226%, 2014: 215%). Der Kantonsrat hat der Gesetzesänderung als Folge einer parlamentarischen Initiative zugestimmt. Gegen die Änderung des Notariatsgesetzes ist das Kantonsratsreferendum ergriffen worden.

Die Zürcher Notariate sind gleichzeitig Notariat, Grundbuch‐ und Konkursamt und erheben für ihre Dienstleistungen Gebühren. Obschon die Grundbuchgebühren bei Eigentumsänderungen sowie bei der Errichtung oder Erhöhung von Grundpfandrechten per 1. Juli 2009 von 2.5 Promille auf 1.5 Promille reduziert wurden, wiesen sie seither immer einen Deckungsgrad von über 200% auf. Mit einer Änderung des Notariatsgesetzes sollen die Grundbuchgebühren von 1.5 Promille auf 1 Promille gesenkt werden. Mit dem Überschuss wird in erster Linie der stark defizitäre konkursamtliche Bereich quersubventioniert. Der von den Notariaten über alle drei Bereiche erzielte Überschuss fällt in die Staatskasse.

Die Befürworter der Gesetzesänderung argumentieren, dass es nicht sein kann, dass der Kanton mehr als gebührendeckende Gebühren erheben darf. Deshalb soll der Promille‐Satz gesenkt werden.

Die Gegner der Gesetzesänderung (und dazu gehört auch die EVP‐Fraktion im Kantonsrat) ist der Meinung, dass die Notariate eine Einheit bilden und es deshalb möglich sein muss, gewisse Bereiche quer zu subventionieren. Zudem verdunkelt sich der Finanzhimmel des Kantons Zürich in den nächsten Jahren. Ist es sinnvoll, die Gebühren der Notariate zu senken? Diese Gebühren tun in dieser Höhe normalerweise nicht „weh“. Die Konsequenz wäre, entweder die Steuern zu erhöhen oder entsprechende Einsparungen an anderen Orten im Kantonsbudget vorzunehmen. Die EVP‐Fraktion ist weder für das eine noch das andere und will deshalb die Gebührenhöhe belassen.

EVP-Kantonsrat Walter Meier, Uster

Fakten zur Abstimmungsvorlage "Reduktion Grundbuchgebühren"