JA zu "Mehr Geld für Familien"

«Kinder kosten viel Geld, das den Familien häufig fehlt». Gemäss Familienbericht des Bundes verursacht ein Kind Kosten von rund 600 bis 1200 Franken pro Monat. Mit dieser Volksinitiative möchte die EDU allen Familien mehr finanzielle Mittel zukommen lassen. Die laufend wachsenden Lebenshaltungskosten gefährden die wirtschaftliche Existenz der Familie. Dies spüren kinderreiche Familien am stärksten. Nach dem Ausbau der familienergänzenden Strukturen ist es nun vordringlich, am Bau der Familie selbst zu arbeiten. Um die finanzielle Belastung durch Kinder zu reduzieren, sollen die Familienzulagen erhöht werden. Denn von diesem Modell profitieren alle Eltern, ohne dass ein Familienmodell benachteiligt wird. Kinderzulagen sollen neu mindestens 300 Franken und Ausbildungszulagen mindestens 375 Franken pro Monat betragen.»

Der Regierungsrat empfahl zunächst dem Kantonsrat die VI ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Die vorberatende Kommission soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) hat sich mit 9 zu 6 Stimmen gegen die VI ausgesprochen und folgt dem ursprünglichen Antrag des Regierungsrates (Die EVP ist in der Kommissionsminderheit vertreten). Dieser unterstützt aber einen Gegenvorschlag der Minderheit bei moderateren Ansätzen der Kinder-und Ausbildungszulagen. Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 25.01.2021 die VI mit 98 zu 72 mit 1 Enthaltung abgelehnt.

Inhalt

Die Verfassung vom 27.2.2005 soll in Art. 112a wie folgt geändert werden: «Die Höhe der Familienzulagen beträgt mind. 150% der bundesrechtlich vorgeschriebenen Mindestsätze.»
Gemäss Bundesgesetz über Familienzulagen vom 24.3.2006 beträgt die Kinderzulage bis 16 Jahre mind. Fr. 200 p/M. und die Ausbildungszulage von 16 bis 25 Jahre mind. Fr. 250 p/M. Der Kanton Zürich hat die Minimalvorgaben im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen vom 19.2.2009 geringfügig überschritten, indem er Kinder ab 12 Jahren Kinderzulagen von Fr. 250 gewährt.
Die EVP unterstützt die VI der EDU, obwohl die EVP auf dem Initiativ-und Unterschriftenbogen lediglich mit den Namen der EVP UnterstützerInnen unter Initiativkomitee erwähnt wurden, ohne einem präsenten EVP-Logo in der Kampagne. Dennoch stellt sich die EVP als Familienpartei im Grundsatz hinter die VI aber mit moderateren Forderungen die auch der Regierungsrat unterstützt hätte.

Nicht auf Verfassungsstufe regeln

Mit der VI «Mehr Geld für Familien» wird eine Anpassung der Kantonsverfassung gefordert. Eine Minderheit der KSSG (SP, Grünen, CVP & EVP) spricht sich für eine Erhöhung der Familienzulagen aus, erachtet es aber nicht als sinnvoll, dies auf Verfassungsstufe zu regeln und schlägt vor dies über das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen entsprechend anzupassen.
Die moderateren Ansätze der Minderheit (ohne CVP) waren: Die Mindesthöhe der Kinderzulagen von monatlich 200 Franken auf 250 Franken und ab dem 13. Altersjahr von monatlich 250 Franken auf 300 Franken monatlich zu erhöhen. Die Mindesthöhe der Ausbildungszulage soll von monatlich 250 Franken auf 300 Franken steigen.

Die Familien sind gerade in dieser ausserordentlichen Zeit einer Zerreissprobe ausgesetzt

Familie ist wichtig. Jeder Franken mehr im Portemonnaie stärkt und fördert Familien, ermöglicht einer Familie mit unteren Einkommen ein einigermassen geregeltes Familienleben mit weniger Existenzängsten. Sorgt für gute Bildungs-und Ausbildungschancen. Wenn es zum Bruch einer Beziehung kommt ist eine alleinerziehende Mutter oder ein alleinerziehender Vater auf die Kinderzulagen umso mehr angewiesen. Auch in daraus vielleicht entstehenden Patch-Work-Familien.