JA zur Lohndumping-Initiative

Mit dem neuen Gesetz zur Durchsetzung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen wird ein griffiges, wirksames und geeignetes Instrument im Kampf gegen das Lohndumping geschaffen.

Lohndumping findet statt und ist ein reales Problem. Darin sind sich die Sozialpartner weitgehend einig. Tatsache ist allerdings auch, dass mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen dem grassierenden Problem kaum mehr beizukommen ist. Wenn heute ein Verdacht auf Lohndumping besteht und eine entsprechende Meldung an eine entsprechende Kontrollstelle geht, zieht sich das Verfahren oft zu stark in die Länge. Die betreffenden Firmen haben meist genügend Zeit, die für den Lohndumping-Verdacht relevanten Tatbestände ‚verschwinden‘ zu lassen. Zudem haben die fehlbaren Unternehmen heute relativ viele Möglichkeiten, um die Verfahren zur Untersuchung der Verdachtsmomente hinauszuzögern. Die zwar sinnvollen Rechtsgrundlagen werden so zu zahnlosen Instrumenten und haben somit auch keinerlei abschreckende Wirkung.

Die Gegner der Initiative bemängeln, dass bei einer umgehenden Betriebsschliessung (innert Tagesfrist) fürdie betreffenden Firmen das rechtliche Gehör nicht gewährleistet ist. Dies ist eigentlich nur bedingt richtig. Ein Kontrollorgan ordnet einen Arbeitsunterbruch oder eine Betriebseinstellung nur an, wenn das betreffende Unternehmen nicht umgehend kooperiert (Zugang gewähren, Identität der Arbeitnehmenden bekannt geben, Lohnbelege vorweisen etc.). Im Weiteren wird befürchtet, dass speziell bei Baustellen-Stopps auch unbeteiligte Dritte betroffen sind und dies zu Schadenersatzforderungen kommen könnte. Diese Möglichkeit besteht theoretisch. Eine Rückfrage bei der Paritätischen Kommission in Basel-Land hat allerdings ergeben, dass dies dort bis jetzt noch nie der Fall war. Ein der Lohndumping-Initiative ähnliches Gesetz ist dort seit Februar 2014 in Kraft. Letztlich ist es eine Güterabwägung, was langfristig den grösseren Schaden darstellt. Eine systematische Missachtung geltender Arbeitsrechte bringt eine nachhaltige Schädigung für unsere Wirtschaft. Ehrlich operierende Firmen müssen mangels Konkurrenzfähigkeit Stellen abbauen oder ihre Türen ganz schliessen. Unter dem Strich ergibt dies mit Sicherheit für unseren Kanton den weitaus grösseren finanziellen Schaden, als allfällige Schadenersatzforderungen.

Die Lohndumpings-Initiative setzt sich wirkungsvoll für die Wirtschaft, das Gewerbe, die Rechte der Arbeitnehmenden und den Standort Zürich ein. Sie schützt die ehrlichen Unternehmen mit griffigen Massnahmen und geht gezielt gegen illegale ausländische Billigkonkurrenz vor.

EVP-Kantonsrat Daniel Sommer, Affoltern am Albis