JA zum Klimaschutzartikel

 

Die Verfassung des Kantons Zürich vom 27. Februar 2005 wird wie folgt geändert:

Art. 102a 1 Kanton und Gemeinden setzen sich für die Begrenzung des Klimawandels und dessen Auswirkungen ein. Sie berücksichtigen dabei die Ziele des Bundes und der für die Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen. Insbesondere richten sie ihre Massnahmen darauf aus, die Treibhausgasemissionen bis zur Treibhausgasneutralität zu vermindern.

2 Sie sorgen dafür, dass dazu geeignete Massnahmen, namentlich in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Gebäude, Verkehr, Land-und Forstwirtschaft sowie Industrie und Gewerbe, umgesetzt werden.

3 Sie können die Entwicklung und Anwendung von Technologien, Materialien und Prozessen fördern, die zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen.

 

Eingereicht wurde die Parlamentarische Initiative von Beat Bloch (CSP), Martin Neukom und Silvia Rigoni (Grüne). Die EVP hat diese vorläufig unterstützt. Dadurch wurden 92 Stimmen erreicht (nötig sind 60 Stimmen). Die FDP hat die Initiative zwar nicht vorläufig unterstützt. Sie hätte gerne das Verursacherprinzip bereits in der Verfassung verankert. Wenn es dann um bestimmte Massnahmen geht, wird der Gesetzgeber jeweils festhalten müssen, ob das Verursacher- oder das Gemeinlastprinzip zur Anwendung kommen soll. Bei der Schlussabstimmung hat sich dann die FDP für einen Klimaschutzartikel in der Verfassung ausgesprochen. Am Schluss haben im Kantonsrat alle Fraktionen ausser der SVP den Klimaschutz-Artikel in der Verfassung unterstützt.

Klimaschutz stellt eine zentrale öffentliche Aufgabe dar. Es ist deshalb folgerichtig, eine entsprechende Aufgabennorm in den Aufgabenkatalog der Zürcher Verfassung aufzunehmen. Damit der Kanton handeln kann, ist aus rechtlicher Sicht aber keine Verfassungsbestimmung erforderlich. Trotzdem ist sie eine starke Grundlage für alle künftigen gesetzlichen Regelungen für den Klimaschutz. Der Handlungsspielraum des Kantons variiert sektoriell, je nach Inhalt und Reichweite des Bundesrechts.

Mit unserem JA zum Klimaschutz-Artikel bekennen wir uns grundsätzlich zum Ziel, die Schweiz und auch den Kanton Zürich bis 2050 klimaneutral zu machen.