NEIN zur Inivitiate "Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre"

Die Argumente gegen die Initiative

Den Volksentscheid aus dem Jahr 2019 akzeptieren

Die Steuervorlage 17 wurde erst 2019 vom Volk beschlossen. Akzeptieren wir diesen Volksentscheid und stossen ihn nicht bereits nach drei Jahren wieder um.
Unser Kanton ist auch so an der Spitze der Kantone mit der höchsten Unternehmenssteuerbelastung.

Wirtschaftsstandort fördern, nicht gefährden

Der Vergleich mit den umliegenden Kantonen Zug, Schwyz und Aargau zeigt, dass dort die Teilbesteuerungssätze bei 50 Prozent liegen. Eine Erhöhung für den Standort Zürich ist auch deshalb nicht angezeigt und könnte zu Abwanderungen führen, womit unter dem Strich vielleicht sogar weniger Steuermittel als vorher vorhanden wären.

Die Initiative trifft nicht nur "Grossaktionäre"

Diese Steuererhöhung trifft neben sogenannten "Grossaktionären" auch viele Startups und familiengeführte KMUs.

Gute steuerliche Rahmenbedingungen fördern Innovation

Eine Verschlechterung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Zürcher Unternehmerinnen und Unternehmer ist nicht zielführend. Attraktive wirtschaftliche Rahmenbedingungen fördern Innovationen. Innovationen sind auch für den ökologischen Wandel zwingend.

 

In Kürze

Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile aus Aktien, Partizipationsscheinen, Anteilen an GmbHs und Genossenschaften: Sie alle werden seit dem 1. Januar 2020 zu 50 Prozent besteuert, wenn diese Beteiligungsrechte mindestens 10 Prozent des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ausmachen. Die Teilbesteuerung bezweckt, die wirtschaftliche Doppelbelastung bei ausgeschütteten Gewinnen aus qualifizierten Beteiligungen durch die Gewinn- und Einkommenssteuer zu begrenzen. Diese Regelung war Teil der «Steuervorlage 17» (SV 17), der die Stimmberechtigten am 1. September 2019 mit einer Änderung des Steuergesetzes zugestimmt haben und die auch von der EVP zur Annahme empfohlen wurde. Diese Kantonale Volksinitiative möchte nun, dass der Teilbesteuerungssatz für qualifizierte Beteiligungen im Privat- und Geschäftsvermögen von 50 auf 70 Prozent erhöht wird.

 

Haltung der EVP Fraktion in der Ratsdebatte

Die EVP-Fraktion ist derselben Meinung wie die Mehrheit der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben WAK und lehnte in der Ratsdebatte die Volksinitiative ab. Es ist durchaus davon auszugehen, dass von dieser Neuregelung zahlreiche Steuerpflichtige kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) betroffen wären. Eine Erhöhung des Teilbesteuerungssatzes von 50 auf 70 Prozent für ausgeschüttete Gewinne aus qualifizierten Beteiligungen hätte eine um rund 7 Prozent höhere Steuerbelastung durch die Gewinn- und Einkommenssteuer zur Folge. Die Mehrbelastung wäre sogar höher als vor der Gesetzesänderung durch die SV 17. Ziel der Vorlage war jedoch eine vergleichbare Belastung der ausgeschütteten Gewinne und keine Mehrbelastung. Eine Erhöhung des Teilbesteuerungssatzes ist auch mit Blick auf andere Kantone auch nicht wünschenswert. Mit Ausnahme von St. Gallen haben alle Nachbarkantone einen Steuersatz von 50 oder 60 Prozent, womit die Gewinnsteuersätze teilweise markant tiefer liegen als im Kanton Zürich.
Die EVP unterstützt wie gesagt die erste Stufe der SV 17, welche vom Volk bestätigt wurde und möchte im Moment weder in die rückwärtsgewandte noch in eine progressive Richtung vorschnell weitere Schritte einleiten. In diesem Sinne empfiehlt die EVP, die Initiative abzulehnen.