JA zur Integrierten Psychiatrie Winterthur

Mit den Rahmenbedingungen der Aktiengesellschaft ist die IPW gut aufgestellt in unserer Spitallandschaft.

Nach Zusammenschlüssen und Fusionen hat sich die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürich Unterland (IPW) heute zu einem modernen Unternehmen entwickelt, welches im Psychiatriekonzept des Kantons eine tragende Rolle übernimmt. Auch die IPW ist vom Wandel in der Spitallandschaft betroffen. Mit dem Wechsel zu einer leistungsbezogenen Spitalfiananzierung und Spitalplanung müssen sich auch diese Unternehmen dem Wettbewerb stellen. Dass dies nicht per se schlecht ist, zeigt die Tatsache, dass es schon immer private Anbieter in diesem Bereich gab – und in diesen Institutionen wurden weder Patienten noch die Mitarbeitenden schlechter behandelt, als in den kantonalen Anstalten.

Mit der Überführung der IPW in eine Aktiengesellschaft ist das Unternehmen nicht mehr länger an das kantonale Personalreglement gebunden. Es kann so seinen Mitarbeitenden attraktivere Arbeitsbedingungen anbieten.

Die Ängste vor der Überführung des IPW in eine Aktiengesellschaft sind unbegründet. Beim Verfassen der Gesetzesrevision wurde sehr genau darauf geachtet, dass das IPW-Gesetz auch künftig mit den nötigen Leitlinien ausgestattet wird. Das Gesetz, die Gründungsstatuten und die Eigentümerstrategie umschreiben den Auftrag des Spitals sehr genau und umfassend. Während fünf Jahren bleibt der Kanton Zürich alleiniger Aktionär des IPW. Wenn der Kanton dereinst – aus welchen Gründen auch immer – seine Aktienmehrheit abgeben möchte, braucht es einen Kantonsratsbeschluss. Gegen diesen wiederum könnte eine Referendumsabstimmung erzwungen werden. Es ist also sichergestellt, dass der Kanton nicht gegen den Willen des Volkes die Aktienmehrheit am Unternehmen IPW veräussern könnte.

Für alle Mitarbeitenden der IPW gilt während zwei Jahren eine Besitzstandswahrung. Das bedeutet, die Arbeitsbedingungen dürfen nicht zu Ungunsten der Mitarbeitenden verändert werden. Die Besetzung des Verwaltungsrates muss der Regierungsrat jeweils vom Kantonsrat genehmigen lassen. Gleiches gilt für Anpassungen bei der Eigentümerstrategie.

Aus diesen Gründen empfiehlt die EVP dem IPW-Gesetz zuzustimmen.

Lesen Sie die vollständige Argumentation von Kantonsrat Markus Schaaf.

Parolen für 21. Mai 2017

Kommunal

NEIN zum Gestaltungsplan Untere Farb

Kantonal

JA zum Kantonsspital Winterthur

JA zur Integrierten Psychiatrie Winterthur

JA, aber ... zur Fremdspracheninitiative Eidgenössisch

Eidgenössisch

JA zum Energiegesetz EnG