JA zur Heimfinanzierung

Bis das neue Kinder- und Jugendheimgesetz in Kraft tritt, muss das alte Gesetz von 1962 dringend revidiert werden.

Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils zur Finanzierung von Heimplatzierungen von Kindern ist letztes Jahr - nach jahrzehntelanger (!) Praxis - im «Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge» aus dem Jahr 1962 eine Rechtsunsicherheit entstanden. Zum Wohl der Kinder und Jugendlichen erachtet es die EVP als zwingend, dass diese rechtlichen Probleme nun mittels Gesetzesänderung mit der vorliegenden Revision umgehend behoben werden.

Seit 30 Jahren werden Heimaufenthalte von Kindern gemeinsam durch Eltern, Kanton und Gemeinden finanziert. Das Bundesgericht hat letztes Jahr entschieden, dass das aktuell gültige Jugendheimgesetz aus dem Jahr 1962 dafür eine ungenügende gesetzliche Grundlage sei und dass der Kanton damit alleine Heimplatzierungen finanzieren müsse.

Seit diesem Urteil gibt es grosse rechtliche Unsicherheiten und eine wachsende Anzahl von Gemeinden, die sich weigern, Kostengutsprachen für Heimaufenthalte zu verfügen – der Kanton muss nun diese Aufgabe notfallmässig übernehmen. Es soll sogar Gemeinden geben, die Kinder ohne Rücksicht auf das Kindswohl bei Pflegefamilien (an deren Kosten sie sich weiterhin beteiligen müssen) in Heime umplatzieren, damit sie keine Beiträge mehr bezahlen müssen!

Bis das vollständig neue Kinder- und Jugendheimgesetz, das aktuell in der Kommission für Bildung und Kultur KBIK beraten wird, in Kraft treten wird, soll das alte Gesetz so repariert werden, dass die bisherige Kostenaufteilung wie in den vergangenen Jahrzehnten weitergeführt wird. Die EVP unterstützt daher den vorliegenden Antrag zur dringend nötigen Revision des Gesetzes aus dem Jahr 1962.

Lesen Sie die vollständige Argumentation von Kantonsrat Hanspeter Hugentobler.