JA zum Gesetz über den Personentransport (Taxigesetz)

Mit dem neuen Gesetz gilt es, das Taxiwesen zu kantonalisieren und auch für Limousinen gesetzliche Vorgaben zu erlassen. Es ist gut und sinnvoll, dass der Kanton neu praktisch für den gesamten Vollzug des Gesetzes zuständig wird, ein Taxiregister führen, sowie die Taxiausweise und Taxifahrzeugbewilligungen erteilen soll. In der Kompetenz der Gemeinden verbleiben u.a. die Standplatzbewilligungen.

In Bezug auf die Limousinendienste ist festzustellen, dass sich der Markt der Personenförderung in den letzten Jahren stark verändert hat. Das neue Gesetz trägt dieser Tat-sache Rechnung. Für vergleichbare Angebote der Personenförderung sollen auch die gleichen Regeln gelten. Limousinen sollen künftig mit einer Plakette gekennzeichnet werden und die Anbieter von Limousinendiensten neu einer Meldepflicht unterstehen. Auf Anfrage ist den Vollzugsbehörden Auskunft über die durchgeführten Fahrten zu erteilen. All diese Massnahmen erleichtern den zuständigen Organen die Kontroll- und Vollzugsaufgaben massiv und auf diesem Weg kann auch die Schwarzarbeit effektiver bekämpft werden. Das neue Gesetz nimmt also die aktuellen Probleme auf und bietet Lösungen, welche gerade auch die Kontroll- und Vollzugsaufgaben vereinfachen werden.

Ich möchte an dieser Stelle das Fazit des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes ASTAG erwähnen, welcher meines Erachtens die Problematik gut auf den Punkt bringt. Hier heisst es. "Die ASTAG als Unternehmerverband begrüsst normalerweise eher zurückhaltende gesetzliche Regulierungen. Gleichzeitig fordert er aber eine rechtsstaatliche Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer (Taxis, Limousinen und Ubers bedienen denselben Markt). Insofern ist es auch aus liberaler Sicht absolut richtig, die Personenbeförderung als Ganzes zu erfassen. Die Begründung der Kommissionsminderheit, dies sei wirtschafts- und innovationsfeindlich, greift zu kurz und verkennt die aktuelle Marktrealität: die meisten Marktteilnehmer fahren nämlich im Mischbetrieb, indem sie als Limousinen vermittelte Aufträge ausüben und gleichzeitig Taxidienste anbieten. Dass nur ein Teil ihrer Leistungen dem Gesetz unterliegt und der andere nicht, ist weltfremd und führt zu neuen Marktverzerrungen. Wer seine Dienste in der Schweiz legal anbietet, kann sich – wie in anderen Ländern – ohne grossen Aufwand registrieren lassen und wird so zu einem offiziellen Service. Die geplante Fahrzeugmarkierung bietet dabei vor allem weiblichen Fahrgästen ein wichtiges Sicherheitselement."

Zum Schluss: Das neue Gesetz verbietet weder Innovationen noch neue Technologien - es stellt nur faire Regeln für alle am Markt beteiligten Player auf. Die einfache Mitfahrgelegenheit - Sharing Economy - ist wie bisher vom Gesetz ausgenommen - diese gibt es seit Jahrzehnten und wird wahrscheinlich in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen. Für sogenannte Limousinen mit Chauffeur wird lediglich eine Registrierungspflicht und das Anbringen einer Plakette vorgegeben. Das ist eine sehr niederschwellige Massnahme. Die Plakette ist auch ein Gütezeichen. Sie verpflichtet Fahrer und Halter, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und dient auch der Sicherheit der Passagiere, indem Sie wissen, dass z.B. der Versicherungsschutz vorhanden ist. Zudem erleichtert die Plakette die Arbeit der Sicherheitsorgane. Die grosse Anzahl Verzeigungen ist ein klares Indiz, dass hier Handlungsbedarf besteht. Nebenbei sei erwähnt: in New York gibt UBER in einem aufwendigen Verfahren eine Plakette an FahrerInnen ab.

Wir sehen: es ist ein zukunftsgerichtetes Gesetz, dass neuen Angebotsformen Rechnung trägt. Der Kantonsrat empfiehlt das Taxigesetz mit 107 zu 66 Stimmen zur Annahme, auch die EVP-Fraktion hat im Kantonsrat geschlossen zugestimmt.