NEIN zur Gerechtigkeitsinitiave, JA zum Gegenvorschlag

 

Um was geht es bei der Gerechtigkeitsinitiative?

Die SVP will mit der kantonalen Volksinitiative "Gerechtigkeit schaffen, Krankenkassenprämienabzug der Realität anpassen" die Obergrenze für Abzüge im Zusammenhang mit den Krankenkassen-Prämien anheben. Neu sollen die Ansätze bei ledigen Steuerpflichtigen von CHF 2600 auf CHF 3600 und bei Ehepaaren von CHF 5200 auf CHF 7200 erhöht werden. Der Abzug pro Kind soll von CHF 1300 auf CHF 1500 erhöht werden. Die jährliche Anpassung der Abzüge soll künftig aufgrund der Durchschnittsprämie der Krankenkassen erfolgen und nicht mehr aufgrund des Landesindexes der Konsumentenpreise. Das bedeutet für den Kanton Steuerausfälle von rund 300 Mio.

 

Um was geht es beim Gegenvorschlag?

Der Regierungsrat hat einen Gegenvorschlag unterbreitet, der in der Ratsdebatte von der grossen Mehrheit unterstützt wurde. Dabei sollen die Ansätze bei ledigen Steuerpflichtigen von CHF 2600 auf CHF 2900 und bei Ehepaaren von CHF 5200 auf CHF 5800 erhöht werden. Keinen höherer Abzug gibt es pro Kind, weil die effektive Durchschnittsprämie nicht höher ist als der Maximalabzug. Bei der Angleichung der Ansätze soll weiterhin der Teuerungsindex massgebend sein. Es resultieren Steuerausfälle rund 90 Mio.

 

Argumente für ein Nein zur Volksinitiative

Mit der von der Volksinitiative geforderten Abzugserhöhung würde zugespitzt formuliert eine Prämienverbilligung für Reiche eingeführt: je höher das Einkommen, desto stärker wirkt sich diese Änderung aus. Steuerausfälle von CHF 300 Millionen sind die Folge und diese fallen zum grössten Teil im Steuersegment der Grossverdienenden an.

Die EVP empfiehlt darum: NEIN zur Volksinitiative und JA zum moderaten Gegenvorschlag des Regierungsrates.