JA zum Energiegesetz

 

Klimaschutz ist dringend

Die Klimakrise ist die grösste Herausforderung unserer Zeit. Ihre Folgen sind im Kanton Zürich immer stärker spürbar: Hochwasser, Stürme, Hitzewellen und Ernteausfälle häufen sich und verursachen enorme wirtschaftliche und ökologische Schäden. Es ist Zeit, Verantwortung zu übernehmen und zu handeln. Zürich kann das.
 

Energiegesetz: Klimafreundlich und günstig heizen statt Erdöl und Gas verbrennen

Mit dem Energiegesetz leisten wir mit einfachen und wirtschaftlichen Massnahmen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Heute stammen 40 Prozent des CO2-Ausstosses im Kanton Zürich von 120’000 Öl und Gasheizungen. In keinem anderen Bereich wird im Kanton mehr CO2 ausgestossen. Damit ist klar: Eine wirksame Klimapolitik auf Kantonsebene muss bei den Heizungen ansetzen.

Das Energiegesetz sieht vor, dass die Öl- und Gasheizungen am Ende ihrer Laufzeit durch saubere, klimafreundliche Wärmesysteme ersetzt werden. Auch Neubauten sollen künftig mit einem klimafreundlichen Heizsystem ausgerüstet sein und mit einer Photovoltaikanlage für den Eigenstromverbrauch. Luft-Wasser-Wärmepumpen, Erdwärmepumpen oder Pellet-Heizungen: Sie alle sind klimaverträglich und erst noch günstiger als Öl- und Gasheizungen.
 

Fossilfreie Heizungen: Technisch ausgereift und bewährt

Wir haben die Technologien, um sauber und klimafreundlich zu heizen. Sie sind in zehntausenden von Zürcher Ein- und Mehrfamilienhäusern längst Realität und haben sich bewährt. Ein Wechsel des Heizsystems ist in der Regel einfach machbar und bedarf keines besonderen Aufwands. Trotzdem werden im Kanton Zürich immer noch 50 Prozent der Öl- und Gasheizungen durch eine weitere Öl- oder Gasheizung ersetzt, was unter anderem daran liegt, dass klimaverträgliche Heizungen nicht automatisch offeriert werden. Das ist schlecht für das Klima und schlecht für das Portemonnaie von Hausbesitzerinnen und Mietern.
 

Ein wirksames Gesetz: 95% weniger CO2 bis 2040

Das Energiegesetz fördert den Umstieg auf klimafreundliches Heizen, mit gesetzlichen Vorgaben und finanzieller Unterstützung. So bewirken wir, dass künftig rund 90 Prozent der Öl- und Gasheizungen durch klimafreundliche Heizungen ersetzt werden. Das zeigen die Erfahrungen mit einem vergleichbaren Gesetz im Kanton Basel-Stadt. Das Zürcher Energiegesetz führt dazu, dass sich der CO2-Ausstoss unserer Heizungen bis 2040 um 95 Prozent gegenüber dem Wert von 1990 reduziert.
 

Das Geld bleibt hier: Für Arbeitsplätze und Innovation

Mit dem Wechsel auf klimafreundliche Heizsysteme befreien wir uns aus der Abhängigkeit von den Erdöl- und Erdgasländern. Heute fliesst jährlich gut eine halbe Milliarde Franken für Heizöl und Erdgas vom Kanton Zürich ins Ausland. Dank dem Energiegesetz bleibt das Geld hier und kommt direkt dem Zürcher Gewerbe zugute. Das schafft Arbeitsplätze und fördert Innovation im Bereich der Wärmetechnik, die auf dem ganzen Weltmarkt gefragt ist.

Klimafreundliche Wärmesysteme sind günstiger

Das Energiegesetz bringt klare Vorteile sowohl für Hauseigentümer und -eigentümerinnen wie auch für Mieterinnen und Mieter. Mit modernen, klimafreundlichen Wärmesystemen wird das Heizen bis zu 30 Prozent günstiger als mit Öl und Gas. Die Investitionen für Wärmepumpen oder Pellet-Heizungen sind am Anfang zwar meist höher, dafür sind die Kosten im Betrieb viel tiefer als bei Erdöl und Erdgas. Unter dem Strich heisst das: Wer klimafreundlich heizt, spart Geld! Das kommt den Eigentümern und Eigentümerinnen genauso wie den Mietern und Mieterinnen zugute: Das Zürcher Energiegesetz ist nicht nur klimafreundlich, sondern auch sozialverträglich.
 

Mehr Bundesgelder für Zürcher Heizungen

Der Kanton unterstützt den Wechsel auf klimafreundliche Heizungen auch finanziell. Mit der Gesetzesänderung wird der jährliche Betrag auf 15 Millionen Franken erhöht. Das lohnt sich. Denn dadurch fliessen dem Kanton automatisch mehr Bundesgelder zu, womit der Kanton Zürich jährlich insgesamt 60 Millionen Franken in die Förderung von klimafreundlichen Heizungen investieren kann.
 

Griffige Ausnahmeregelungen

Das Energiegesetz ist durchdacht und schützt alle vor finanziellen Überraschungen. Für die seltenen Fälle, in denen der Wechsel auf eine klimafreundliche Heizung Mehrkosten verursacht, gibt es eine Ausnahmeregelung: Sind die erwartbaren Kosten über eine Laufzeit von 20 Jahren mehr als 5 Prozent höher, kann wieder eine Öl- oder Gasheizung eingesetzt werden. Dasselbe gilt, wenn jemand die höheren Anfangsinvestitionen für eine klimafreundliche Lösung nicht finanzieren kann. Dann tritt die sogenannte Härtefallklausel in Kraft: Sie befreit die Hauseigentümer vom Wechsel auf ein anderes Heizsystem.
 

Der Kanton Zürich kann das!

Das Zürcher Energiegesetz ist die wirksamste kantonale Klimaschutzmassnahme, die es in der Schweiz bis jetzt gibt. Als wirtschaftsstärkster Kanton hat Zürich eine Vorbildfunktion. Bereits ab 1938 wurden in Zürich die ersten Wärmepumpen-Heizungen Europas installiert. Dies, um die damalige Abhängigkeit von Kohleimporten zu reduzieren. An diese Pioniertaten knüpfen wir heute an. Mit dem Energiegesetz zeigt der Kanton Zürich, dass sich Klimaschutz lohnt – für die Hauseigentümerinnen und -eigentümer, für die Mieterinnen und Mieter, für unser Gewerbe und für die kommenden Generationen.