NEIN zur Elternzeit-Initiative

 

Die Volksinitiative der SP soll beiden Elternteilen je 18 Wochen Urlaub gewähren, um die Entwicklung der Beziehung zu den Kindern zu unterstützen. Der Anspruch entsteht am Tag der Geburt des Kindes oder einer Adoption bis vor Vollendung des 18. Lebensjahres. Dies bedarf einer Verfassungsänderung.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) hat sich mit 10 zu 5 Stimmen gegen die Volksinitiative ausgesprochen und folgt dem Regierungsrat. Der Kantonsrat hat sie mit 108 zu 56 abgelehnt. Auf den Gegenvorschlag der Mitte wurde mit 82 zu 81 nicht eingetreten.

Die Mehrheit hat folgende Gründe angebracht:

  • Die Volksinitiative wurde bereits durch die GLP auf nationaler Ebene angedacht und von der SP „versenkt“.
  • Diese Regelung muss auf nationaler Ebene erfolgen. Andernfalls wird eine Schwächung des Wirtschaftsstandort Kanton Zürich befürchtet.
  • Es bedeutet eine zusätzliche Belastung vor allem der mittleren und kleinen Unternehmen.
  • Nach der Volksinitiative zum Vaterschaftsurlaub vor einem Jahr soll der Kanton Zürich nicht bereits wieder mit einem neuen Gesetz vorpreschen.

Die Minderheit sieht diese Gründe:

  • SP und Grüne weisen auf die Gleichstellung von Mann und Frau hin.
  • Die Volksinitiative wirke der Diskriminierung der Frau im Arbeitsmarkt entgegen.
  • Neben den positiven Auswirkungen auf die Gesundheit des Kindes zahle sich die Elternzeit auch für die Unternehmen mit zufriedeneren Mitarbeitenden aus.
  • Der Kanton Zürich könne damit einen Standortvorteil erwirken.

Die EVP anerkennt insgesamt den fortschrittlichen Ansatz der Volksinitiative einer erweiterten Elternzeit. Sie spricht sich aus Gründen der fehlenden Wirtschaftlichkeit vor allem für Mittel- und Kleinbetriebe sowie der fehlenden einheitlichen Regelung auf nationaler Ebene gegen die Volksinitiative aus. Die Unterstützungsmodelle müssen weiterhin sozialverträglich und finanzierbar bleiben.