JA zum kantonalen Bürgerrechtsgesetz

 

Auf Bundesebene trat das neue Bürgerrechtsgesetz (BüG) auf den 1. Januar 2018 in Kraft. Damit wird die Einbürgerung schweizweit vereinheitlicht. Seither gilt im Kanton Zürich eine Verordnung: diese muss durch das Gesetz abgelöst werden. Der Kanton kann dabei nur wenige Punkte selber festlegen.

Das Gesetz entspricht ziemlich genau den Bestimmungen der Verordnung, d.h. die Einbürgerungsbedingungen bleiben praktisch gleich. Der weltoffene Kanton Zürich heisst Menschen grundsätzlich willkommen.

Die EVP hat eine Vorlage unterstützt. Wir mussten dazu teilweise grössere Kompromisse eingehen. Aus unserer Sicht muss das Einbürgerungs-Verfahren so ausgestaltet sein, dass alle einigermassen unzufrieden sind. Damit werden keine Spezialwünsche von irgendwelchen Parteien umgesetzt. Die SVP hat gegen das Gesetz das Referendum ergriffen, deshalb kommt die Vorlage vors Volk.

Konkrete Punkte:

  • Gemäss Bundesrecht können Ausländer nur eingebürgert werden, wenn sie seit zehn Jahren in der Schweiz leben (Unterbrüche sind möglich). Im Kanton Zürich muss jemand zudem seit zwei Jahren in derjenigen Gemeinde wohnen, bei der das Einbürgerungsgesuch gestellt wird. Bei Personen bis zum Alter 25 reichen zwei Jahre im Kanton.
  • Eine weitere Voraussetzung ist die Erfüllung von wichtigen Zahlungsverpflichtungen. Es gilt ein Zeitraum von fünf Jahren. (SVP und FDP wollten zehn Jahre).
  • Nicht eingebürgert wird, wenn eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht im Zeitpunkt des Einbürgerungsgesuchs vorliegt (Grüne und SP wollten den Artikel streichen).
  • Die Deutschkenntnisse müssen gemäss Bundesrecht mündlich das Niveau B1 und schriftlich A2 erreichen (SVP und FDP wollten mündlich B2 und schriftlich B1).
  • Ein explizites Mitwirkungsrecht muss im Gesetz nicht festgeschrieben werden (SVP wollte dies).
  • FDP/SVP wollten, dass die Gemeinde zusätzliche Auskünfte bei der Gemeinde- und/oder der Kantonspolizei einholen können. Der Einbürgerungsprozess umfasst 25 Schritte, wobei immer wieder bei der Polizei nachgefragt wird. Dieser Zusatz ist unnötig und wurde deshalb nicht ins Gesetz aufgenommen.
  • Gebühren: Gemäss Gesetz zahlt man bis 20 Jahre keine Gebühr, bis 25 Jahre die halbe Gebühr und ab 25 Jahre die volle Gebühr. Die SVP wollte die volle Gebühr für alle, die SP/Grüne wollten keine Gebühr.

Wichtig: Die Einbürgerung hat langfristige positive Effekte auf die ökonomische, politische und soziale Integration. Sie ist damit nicht krönender Abschluss des Integrationsprozesses, sondern auch Katalysator für weitere Integration. (Prof. Dr. D. Hangartner, ETH Zürich)

Fazit: Das Kantonale Bürgerrechtsgesetz ermöglicht einheitliche und faire Einbürgerungen.