NEIN zur Bildungsinitiative

Die bisherigen Regelungen haben sich bewährt. Mit einem Erlass der Gebühren nur im Kanton Zürich ist zu befürchten, dass mehr Studierende aus anderen Kantonen die Schulen in Zürich besuchen würden.

Die Volksinitiative verlangt, dass die Kosten für den Besuch von öffentlichen Bildungseinrichtungen im Kanton Zürich für Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Zürich befreit sind. Ausgenommen sind Angebote der berufsorientierten Weiterbildung von öffentlichen Anbietern, die in Konkurrenz zu nicht subventionierten privaten Anbietern stehen. Die Kostenfreiheit an den Hochschulen bezieht sich nur auf die Erhebung von Studien- und Prüfungsgebühren sowie Aufnahme- und Anmeldegebühren.

Bildung ist das höchste Gut. Sie ist die Grundlage dafür, dass unsere Demokratie funktionieren kann. Denn sie ermöglicht kritisches Denken und ist der Schlüssel für ein selbstbestimmtes Handeln. Bildung ist der Einstieg ins Leben. Sie ist ein Recht, das uns allen zusteht. Es ist Aufgabe unserer Gesellschaft, dafür zu sorgen, dass die verschiedenen Bildungswege allen zugänglich ist, egal ob arm oder reich. Kostenlose Bildung bedeutet gerechtere Chancen für alle!

In der Bundesverfassung wird der Besuch der öffentlichen Volksschule als unentgeltlich bezeichnet. Nach der kantonalen Gesetzgebung werden an den Mittelschulen des Kantons für den obligatorischen Unterricht keine Schulgelder erhoben. Für die Berufsfachschulen gilt dies gemäss Bundesgesetzes über die Berufsbildung. Die Kosten für Lehrmittel und besondere Veranstaltungen (z. B. Exkursionen) an den Mittel- und Berufsfachschulen sind dagegen von den Schülerinnen und Schülern bzw. den Eltern zu tragen. Im Bereich der Berufsbildung werden für die Berufsvorbereitungsjahre und die höhere Berufsbildung Schulgelder erhoben. Für die Berufsvorbereitungsjahre belaufen sich die Semstergebühren auf höchstens CHF 2500 pro Schuljahr. Im Bereich der höheren Berufsbildung betragen die Schulgelder zwischen CHF 140 und CHF 1000 je Semesterlektion. Oft beteiligen sich die Arbeitgeber an diesen Kosten. Im Hochschulbereich werden an der Universität Zürich und an der Zürcher Fachhochschule Studiengebühren, einschliesslich einer pauschalen Prüfungsgebühr, sowie Anmelde- bzw. Einschreibegebühren erhoben. Hinzu kommen an den Hochschulen der Zürcher Fachhochschule je nach Studiengang und persönlichen Voraussetzungen der Studierenden Gebühren für das Aufnahmeverfahren. Die Studiengebühren an der Universitätund der Zürcher Fachhochschule betragen CHF 720 pro Semester, die Anmelde- bzw. Einschreibegebühr beträgt einmalig CHF 100.

Die heutigen Regelungen haben sich bewährt. Die geltenden Gebühren sind massvoll und das Stipendiensystem des Kantons ermöglicht es in Fällen, in denen nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, dass die Schülerinnen und Schüler sowie die Studierenden, welche die notwendigen Fähigkeiten besitzen, einen Abschluss auf der Sekundarstufe II oder auf der Hochschulstufe erlangen können. Der Verzicht auf die Erhebung von Gebühren oder die Übernahme der Kosten für die Lehrmittel durch den Kanton würde entweder zu einer Verringerung der Mittel bei den betroffenen Schulen führen oder dem Kanton erwüchsen erhebliche Mehrkosten. Im Hochschulbereich wäre mit Mehrkosten von jährlich rund 37 Mio. Franken zu rechnen. Allein im Bereich der Mittel- und Berufsfachschulen würden die Mehrkosten jährlich rund 29 Mio. Franken betragen. Dazu kämen Mehrkosten von rund 50 Mio. Franken pro Jahr aus dem übrigen Berufsbildungsbereich, z. B. für die Berufsvorbereitungsjahre und die höhere Berufsbildung.

Aus diesen Gründen und mit Rücksicht auf die Finanzlage des Kantons lassen sich diese Mehrkosten nicht rechtfertigen. Es ist davon auszugehen, dass vermehrt Studierende aus anderen Kantonen die Schulen im Kanton Zürich besuchen würden.

EVP-Kantonsrat Johannes Zollinger, Wädenswil