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Es ist an der Zeit, ein bestehendes Problem zu beheben: Junge Menschen, die in der Schweiz Zuflucht gefunden haben, leiden unter einem faktischen Bildungsverbot.
Wir wollen erreichen, dass «vorläufig aufgenommene » junge Menschen nicht fünf Jahre warten müssen bis sie ein Stipendium erhalten können. Es ist viel besser, wenn sie diese Zeit nutzen, um in ihre Ausbildung zu investieren. Eine Berufsausbildung oder ein Studium ermöglichen ihnen, später auf den eigenen Beinen zu stehen und erleichtert ihre Integration in unsere Gesellschaft. Sie hilft aber auch bei einer Rückkehr in die Heimat.
Menschen mit Aufenthaltsbewilligung F gelten als «vorläufig Aufgenommene». Dieser Begriff ist allerdings irreführend, denn erfahrungsgemäss bleiben diese Menschen langfristig in der Schweiz. Sie selber und auch wir als Gesellschaft haben alles Interesse daran, sie zu integrieren. Die meisten sind motiviert für eine Ausbildung. Sie können sie sich aber nicht leisten. Und bis jetzt ist ihnen der Zugang zu einem Stipendium verwehrt. Mit der Aufhebung der fünf jährigen Wartefrist lässt sich dieses Problem lösen.
Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung können Geflüchtete ihr Leben selbst finanzieren - und sogar Steuern zahlen. jeder Franken, der in ihre Bildung investiert wird, lohnt sich. Der Staat spart langfristig, wenn die Steuererträge steigen und Sozialhilfekosten sinken. Und die Gemeinden werden mit Stipendien bei der Sozialhilfe entlastet. Als qualifizierte Arbeitskräfte werden sie später einen wertvollen Beitrag für unsere Wirtschaft leisten. Die Firmen brauchen solche Fachpersonen dringend.
Die Opposition gegen diese Vorlage richtet sich pauschal gegen Ausländerinnen und Ausländer und setzt sich nicht mit dem Bildungsnotstand der betroffenen jungen Menschen auseinander. Eine solche Politik führt in die Irre.
Aus all diesen Gründen empfiehlt die Delegiertenversammlung der EVP einstimmig ein JA zur Änderung des Bildungsgesetzes.