JA zur Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs

Kurze Pendlerwege sind das langfristige Ziel. Zurzeit ist eine Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs auf 5000 Franken eine vernünftige Lösung.

Zur Abstimmung gelangt eine Steuergesetzänderung, die den Abzug für Arbeitswegkosten neu auf 5000 Franken begrenzen will. Das ist nicht ganz im Sinne des Regierungsrates, der im Rahmen seines Sparpaketes "Lü16" vorgeschlagen hatte, den steuerlichen Abzug für Arbeitswegkosten auf 3000 Franken zu begrenzen.

Eine derart tiefe Begrenzung hätte allerdings mehr als 150‘000 Personen im Kanton Zürich betroffen. Und unter denen sind eben viele, die ihren Arbeitsweg mit dem PW bewältigen müssen. Sei es, weil sie im Gesundheitswesen, bei der Feuerwehr, Polizei, SBB oder auf dem Bau tätig sind und ihren Wohnort deshalb auch zur nachtschlafender Zeit verlassen. Und leider haben solche Arbeitnehmende meist nicht die höchsten Löhne. Allzu tiefe Abzüge treffen also steuerlich grösstenteils den "einfachen Büezer" oder die "einfache Büezerin". Betroffen wären aber auch Personen in Randregionen mit schlechter oder fehlender ÖV-Anbindung sowie Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Hinter der nun vorgeschlagenen Begrenzung auf 5000 Franken kann auch die EVP stehen. Und der Kanton Zürich kommt mit diesem Vorschlag noch immer auf Mehreinahmen von ca. 55 Millionen. Diese braucht er auch, um die 120 Millionen abzufedern, die der Kantons jährlich an den Bahninfrastrukturfonds zu bezahlen hat.

Aus diesen Gründen empfiehlt die EVP dieser Steuergesetzänderung zuzustimmen.

Lesen Sie die vollständige Argumentation von Kantonsrat Daniel Sommer.