NEIN zur Aufhebung Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene

Das Rückgängigmachen des Volksentscheids von 2011 bedeutet für betroffene Menschen einen hohen Druck und für die Gemeinden zusätzliche finanzielle Last.

Im Kanton Zürich leben knapp 5’000 Menschen mit dem Status «vorläufig aufgenommen», das sind Menschen, die kein Asyl erhalten. Sie haben aber so lange ein Bleiberecht, bis die Rückkehr in ihre Heimat – z.B. nach Eritrea, Iran, Irak, Syrien und Afghanistan – wieder zumutbar ist. Am 4. September 2011 hat das Zürcher Stimmvolk an der Urne entschieden, dass vorläufig Aufgenommene nach den Massgaben der Sozialhilfe unterstützt werden sollen. Mit der geplanten Änderung des Sozialhilfegesetzes soll dieser Volksentscheid wieder rückgängig gemacht werden. Neu würden die Leistungen für die betroffenen Menschen nach Massgabe der Asylfürsorge berechnet, das bedeutet eine Reduktion von etwa 20%.

Dieser erneute Systemwechsel bei der Finanzierung bedeutet ein Rückschritt in der Asylfürsorge, in welcher der Kanton Zürich bisher eine Vorreiterrolle innehatte. Zudem kommen durch den Systemwechsel auf die Gemeinden deutlich höhere Kosten zu, weil sich der Kanton nicht mehr an den Kosten für Integrationsmassnahmen beteiligen wird. Die schutzbedürftigen Menschen sind zwar nicht als Flüchtlinge anerkannt, können aber nicht in ihr Heimatland zurückreisen, weil sie dadurch in Lebensgefahr geraten. Ihre bereits angespannte Situation wird durch den höheren finanziellen und sozialen Druck noch schwerer, als sie bisher schon war.

Aus diesen Gründen empfiehlt die EVP diese Revision des Sozialhilfegesetzes abzulehnen.

Lesen Sie die vollständige Argumentation von Kantonsrat Markus Schaaf.