09.01.2012 | ABSTIMMUNG

Parolen für den 11. März

Die EVP empfiehlt ein Ja zum neuen kantonalen Bürgerrechtsgesetz. Zudem stimmen wir am 11. März auch über einige eidgenössische Vorlagen ab.

Bürgerrechtsgesetz - JA

 

Die Delegierten der EVP des Kantons Zürich stimmen für das neue Bürgerrechtsgesetz und lehnen den Gegenvorschlag einstimmig ab.

 

„Einen fairen Zugang für ausländische Einwohnerinnen und Einwohner zur Staatsbürgerschaft ermöglichen“, ist nach EVP-Kantonalpräsident und -Kantonsrat Johannes Zollinger, Wädenswil, das Ziel des Bürgerrechtsgesetzes. Dies sagte er vor den rund 80 Delegierten der EVP des Kantons Zürich im Glockenhof in Zürich. Der Referent begrüsste die Vereinheitlichung der Einbürgerungsbestimmungen und die Anforderungen an Einbürgerungswillige. „Akzeptable Deutschkenntnisse“ sind seiner Meinung nach eine Grundvoraussetzung zur Integration. Die einheitliche kantonale Regelung für die Wohnsitzfrist und der Niederlassungsbewilligung bejahte der Referent ebenso, wie die Voraussetzung der gesuchstellenden Person, welche für sich und die Familie finanziell aufkommen muss.

 

Kein Verständnis zeigte Johannes Zollinger für den Gegenvorschlag, welcher Forderungen aufstellt, welche nicht umsetzbar sind, rechtsstaatliche Mittel verhindert und darum klar abzulehnen sind.

 

In der regen Diskussion wiesen einige Personen darauf hin, dass sie kein Einbürgerungsgesetz wollen, welches Einbürgerungen verhindert. Unbestritten war aber auch, dass auch Einbürgerungswillige Minimalanforderungen zu erfüllen haben. Mit der Regelung in einem Gesetz kann nun ein einheitlicher und akzeptabler Stand realisiert werden.

 

Die EVP-Delegierten sprachen sich mit allen Stimmen (1 Enthaltung) für das Bürgerrechtsgesetz und einstimmig gegen den Gegenvorschlag aus. In der Stichfrage unterstützt die EVP das Bürgerrechtsgesetz.

 

Bausparinitiative - NEIN

Die EVP lehnt die Bausparinitiative ab, weil sie ungerecht ist und nur in ganz wenigen Fällen dazu führt, dass jemand bauen kann, der es sich sonst nicht hätte leisten können. 

 

Von Maja Ingold, Nationalrätin

Die Bausparinitiative will steuerlich abzugsfähige Bauspareinlagen einführen für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von Energiespar-und Umweltschutzmassnahmen. Für beide Zwecke sollen Einlagen je einmal während längstens zehn Jahren angespart werden können. So weit, so gut. Die EVP teilt das Anliegen, das Wohneigentum in der Schweiz zu fördern. Doch die Bausparinitiative ist aus den folgenden Gründen das falsche Instrument:

  • Das Bausparen verfehlt sein Ziel. Mittlere Miethaushalte verdienen nicht genug, um innert zehn Jahren einen namhaften Betrag sparen zu können. Nur ein ganz kleiner Teil der Haushalte wird dank Bausparen ein Eigenheim erwerben können, das sie sich sonst nicht hätten leisten können.
  • Das Bausparen hilft den Falschen. All jene, die ohnehin genügend Geld haben, um zu bauen, werden das Instrument selbstverständlich benützen und von der Steuerersparnis profitieren. 
  • Das Bausparen ist teuer. Die Steuerausfälle fallen jedes Mal an – und müssen kompensiert werden. Wegen der Progression profitieren Personen mit hohem Einkommen überdurchschnittlich. Das verschlechtert die Effizienz des Bausparens zusätzlich.
  • Das Bausparen ist überflüssig. Mit den Vorbezugsmöglichkeiten aus der 2. und 3. Säule bestehen bereits ausreichend und ebenfalls steuerlich privilegierte Instrumente zur Förderung des Wohneigentums.

Für die EVP ist klar: Das Bausparen ist nicht zielführend, verursacht Steuerausfälle und schafft neue Ungerechtigkeiten. Es verhilft nur wenigen Menschen zu Wohneigentum, die es sich andernfalls nicht leisten könnten. In Übereinstimmung mit dem Bundesrat, welcher die Initiative ablehnt, haben die EVP-Delegierten am 3. Dezember in Langenthal mit 78 zu 17 Stimmen eine klare Nein-Parole zur Bausparinitiative beschlossen.

 

Gegenvorschlag Geldspielinitiative - NEIN 

Der Gegenentwurf zur Geldspielinitiative zementiert die Dreifachrolle der Kantone, welche Lotterien bewilligen, durchführen und davon profitieren. Die EVP hält das geltende Recht für die bessere Lösung.

 

Von Niklaus Hari 

Weil die Initiative „Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls“ zurückgezogen worden ist, haben  wir am 11. März nur noch über den Gegenvorschlag abzustimmen. Gegenüber dem geltenden Recht bringt die Vorlage einzig die Verbesserung, dass Bund und Kantone den Gefahren der Geldspiele Rechnung zu tragen haben. Hingegen führt die Vorlage aus Sicht der EVP zu einer ganzen Reihe von Verschlechterungen:

  •  Der Gegenvorschlag zementiert die Dreifachrolle der Kantone, welche die Lotterien bewilligen, veranstalten und davon profitieren. Solange diese Mehrfachrolle besteht, haben die Kantone kein Interesse daran, dass möglichst wenig gespielt wird.
  • Bislang ist der Bund zuständig für die Gesetzgebung über Lotterien und Wetten. Neu soll zwischen Bund und Kantonen eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz gelten. Ein gemeinsames Organ soll die Aufgaben koordinieren. Eine klare Kompetenzordnung sieht anders aus und Konflikte sind vorprogrammiert.
  • Ein klares Unterscheidungsmerkmal zwischen Lotterie- und Spielbankenbereich fehlt weiterhin. 
  • Die Kantone haben bis vor Bundesgericht prozessiert, um ihre einträglichen Tactilo-Kästen in Restaurants und Bars aufstellen zu können. Mit dem Gegenvorschlag haben sie definitiv freie Hand. Doch Experten bezeichnen Tactilo als ruinöses Nonstopp-Spiel.

Fazit: Die Nachteile der neuen Regelung überwiegen aus Sicht der EVP klar. Die gemeinnützige Verwendung der Lotteriegelder ist auch mit dem geltenden Recht gewährleistet und die Institutionen in Kultur, Sozialem und Sport müssen nicht um die Unterstützung bangen. Doch statt kräftig mitzuverdienen, sollten die Kantone alles unternehmen, um die Spielsucht und ihre schädlichen Folgen einzudämmen. Der Bund darf seine Zuständigkeit für Lotterien und Wetten nicht leichtfertig aus der Hand geben. Deshalb haben die EVP-Delegierten am 3. Dezember 2011 in Langenthal dem geltenden Recht den Vorzug gegeben und mit 56 zu 34 Stimmen die Nein-Parole zur Vorlage beschlossen.

 

Initiative Zweitwohnungsbau - JA

Die Initiative der Fondation Franz Weber will den Zweitwohnungsanteil auf 20% beschränken. Die EVP unterstützt die Vorlage – nicht zuletzt, um die Landschaftsinitiative nicht zu gefährden. 

 

Von alt Nationalrat Ruedi Aeschbacher

Die Volksinitiative „Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen!“ der Fondation Franz Weber will den Zweitwohnungsanteil pro Gemeinde auf 20% der Wohnungen und der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche beschränken. Heute wird in der Schweiz pro Sekunde ein Quadratmeter Boden überbaut. Es ist unbestritten, dass wir dringend Massnahmen gegen die rasant fortschreitende Zersiedelung ergreifen müssen. Anders lassen sich zusammenhängende Lebens- und Erholungsräume für Mensch und Tier nicht erhalten.

Die Initiative zum Zweitwohnungsbau macht etwas starre und unbewegliche Vorgaben. Zudem richtet sie sich nur gegen den Zweitwohnungsbau und nicht auch gegen den rasanten Bodenverschleiss durch alle anderen Industrie- Wohn- und Infrastrukturbauten. Sie visiert somit nur ein Teilproblem der Zersiedelung an und ist daher weit weniger sinn- und wirkungsvoll, als die „Landschaftsinitiative“, welche später zur Abstimmung kommt. Diese will nämlich Raum und Landschaft schützen, zuerst bestehende Bauzonen aufbrauchen, bevor neue geschaffen werden und das Baugebiet deshalb in den nächsten 20 Jahren nicht vergrössern. Die EVP ist im Initiativkomitee der Landschaftsinitiative vertreten und hat die Unterschriftensammlung unterstützt. 

Wenn ich trotzdem den EVP-Delegierten am 3. Dezember 2011 in Langenthal ein Ja zur Initiative zum Zweitwohnungsbau beantragt habe, so vorab auch aus taktischen Gründen: Ein ganz massives Volksnein zur Initiative zum Zweitwohnungsbau könnte zur Interpretation verleiten, die Stimmenden wollten ganz grundsätzlich nichts wissen von irgendwelchen Massnahmen gegen die Zersiedelung und den Bodenverschleiss. Das aber würde die Chance der später zur Abstimmung gelangenden Landschaftsinitiative spürbar verschlechtern. Aufgrund dieser Überlegungen haben die Delegierten schliesslich mit 86 zu 8 Stimmen eine deutliche Ja-Parole zur Vorlage beschlossen.

 

 

Initiative 6 Wochen Ferien für alle - NEIN

 

Gemäss der Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle" haben alle Arbeitnehmenden Anspruch auf mindestens 6 Wochen bezahlte Ferien. Die DV der EVP Schweiz vom 21. Januar 2012 in Olten hat mit 72 zu 29 Stimmen die NEIN-Parole zur Vorlage beschlossen.

 

Die Argumente der EVP:

  • Es stimmt, dass der Stress am Arbeitsplatz zugenommen hat und viele Menschen an die Grenze der Leistungsfähigkeit gebracht hat. Das garantierte Minimum von vier Wochen Ferien ist zu tief. Doch die Erhöhung auf sechs Wochen schiesst über das Ziel hinaus. Richtig wären 5 Wochen Ferien für alle.
  • 6 Wochen Ferien wären für viele KMU, aber auch für die Verwaltung eine untragbare Mehrbelastung und nicht zu finanzieren.
  • Das Anliegen der Initiative ist nachvollziehbar und wird von der EVP unterstützt. Doch mit sechs Wochen geht die Initiative zu weit.

 

Buchpreisbindungsgesetz - JA

 

Die EVP stimmt festen Bücherpreisen zu, damit Schweizer Buchhandlungen und Verlage eine Chance haben und die Vielfalt der Schweizer Literatur gewährleistet bleibt.

 

Die Argumente der EVP:

  • Die Buchpreisbindung stärkt Schweizer Buchhandlungen und Verlage. 
  • Die Buchhandlungen bleiben gegenüber Discountern mit reinem Bestsellerangebot wettbewerbsfähig. Die Kunden profitieren von einem breiten Buchhandlungsnetz mit guter Beratung.
  • Die Preisbindung sichert die Vielfalt und fördert die Schweizer Literatur. Die Verlage können Sortimente lancieren, in denen auch Schweizer Autorinnen und Autoren ihren Platz haben.
  • Feste Bücherpreise führen nicht zu höheren Preisen für Konsumentinnen und Konsumenten. Es gibt Hinweise, dass die Preise mit Preisbindung sogar sinken.
  • Die Buchpreisbindung sichert tiefe Buchpreise über das ganze Sortiment. Sie verhindert, dass nur Bestseller billig verkauft werden, der Preis aller anderen Bücher aber steigt.

 

 

Ersatzwahl für die Primarschulpflege Uster

 

Wahlvorschlag der Parteien: Myriam Wunderli-Barbaric, GLP

 

Zusammen mit den anderen Ustermer Parteien empfiehlt die EVP Uster Frau Myriam Wunderli-Barbaric, 1971, Leiterin Besuchswesen KEZO Hinwil, wohnhaft in Uster, Mitglied der GLP, zur Wahl in die Primarschulpflege Uster. Diese Ersatzwahl erfolgt aufgrund des Rücktritts von Rolf Rinderknecht aus dieser Behörde.