29.08.2011 | Abstimmung

Parolen für 4. September

Die EVP empfiehlt ein Ja zum Sozialhilfegesetzt, Nein zur Aufhebung der Gesetze für hauswirtschaftliche Fortbildung und das Polizei- und Justizzentrum sowie Nein zum Volksinitiative für einen konkurrenzfähigen Kanton Zürich.

Es gibt ausschliesslich kantonale Vorlagen.

Sozialhilfegesetz

Teilrevision: JA

Gegenvorschlag: NEIN

Stichfrage: A

 

Begründung: Vorläufig Aufgenommene sollen Pflichten übernehmen Vorläufig Aufgenommene, also abgewiesene Asylanten aus Kriegsgebieten, sollen nicht mehr unter die Asylfürsorgeverordnung stehen, sondern werden neu dem Sozialhilfegesetz unterstellt. Die vorläufig Aufgenommenen sind damit den Sozialhilfe berechtigten Personen gleichgestellt. Damit haben sie die gleichen Rechte und Pflichten, was eine Handhabe gibt, die berufliche und soziale Integration der vorläufig Aufgenommenen einzufordern. Sanktionen sind möglich, wenn eine Kooperation nicht erfolgt. Die Parteileitung hat sich mit  allen gegen eine Stimme für die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes und gegen den Gegenvorschlag ausgesprochen.

Aufhebung Gesetz hauswirtschaftliche Fortbildung

NEIN

 

Begründung: Hauswirtschaftliche Fortbildung nicht abschaffen; die Kurse wurden bisher erfolgreich durchgeführt und bestehende Infrastrukturen in den Gemeinden optimal genutzt. Rund 22‘000 Personen besuchen jährlich die rund 1‘800 Kurse im Kanton und 300 Lehrpersonen erteilen dabei 36‘000 Lektionen. Die Kurse wurden kostengünstig angeboten, damit finanzielle Aspekte eine Teilnahme an den Weiterbildungskursen nicht verhindern. Die Parteileitung hat sich mit allen gegen eine Stimme gegen die Abschaffung des Gesetzes über die hauswirtschaftliche Fortbildung ausgesprochen.

Aufhebung des Gesetz für ein Polizei- und Justizzentrum

NEIN

 

Begründung: Die Bevölkerung hatte im 2003 dem PJZ-Gesetz und dem Kreditrahmen zugestimmt. Eine knappe Mehrheit von SVP, Grüne, GLP und EDU lehnte jedoch die Vorlage im Kantonsrat ab. Folgerichtig beantragt die Regierung nun Ablehnung des Gesetzes. Der Referent beantragte Ablehnung des Gesetzes zur Aufhebung des PJZ. Damit würde eine 60 Millionen teure Planungsleiche geschaffen und die anstehenden Aufgaben würden ungelöst bleiben. Folgende Probleme sollen mit dem PJZ gelöst werden: Ersatz sanierungsbedürftige Gebäude auf dem Kasernenareal; Ersatz provisorisches Polizeigefängnis (PROPOG); Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für ein Bezirksgefängnis; Unterbringung gemeinsamer Polizeischulen von Stadt- und Kantonspolizei und Unterbringung für das neu geschaffene Forensische Institut. Eine Aufhebung des Gesetzes würde zwingend zu neuen Vorlagen zur Lösung dieser Aufgaben führen und diese sind wohl kaum wesentlich kostengünstiger. Der Kantonalvorstand ist einstimmig gegen die Aufhebung des Gesetzes für ein PJZ.

Volksinitiative  „Für einen konkurrenzfähigen Kanton Zürich“

NEIN

 

Die Initiative gaukelt eine Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbssituation vor, welche damit aber nicht geschaffen werden kann. Mit der Initiative wird die Halbierung der Vermögenssteuer gefordert. Als Grund für diese Forderung wurde die schlechte Konkurrenzfähigkeit des Kantons Zürich im Steuerwettbewerb genannt. Ein Zusammenhang zwischen Entlastung der Vermögen und Investitionen wird in der Initiative vorausgesetzt, ohne jedoch thematisiert zu werden. Auch die befürchtete Steuerentwicklung der Initianten hat sich in den letzten Jahren nicht ergeben. Die Steuerausfälle der Initiative werden mit rund 300 Mio. Franken beziffert. Damit wird ein falscher Weg beschritten, welcher zu Lasten des Personals und anderen wichtigen Anliegen geht. Die Volksinitiative wird von der Parteileitung einstimmig zur Ablehnung empfohlen.