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JA zum Kantonsspital Winterthur
Keine Panik vor der AG, sie bietet beste Voraussetzungen
Aufgrund ihrer Verschuldung hat die Stadt Winterthur ihr "Einwohnerspital" vor 130 Jahren an den Kanton verkauft. Seither hat sich im Gesundheitswesen vieles verändert. Heute wird von Spitälern erwartet, dass sie als Unternehmen geführt werden. Der Kanton beteiligt sich zwar zu 55% an den Kosten eines Spitalaufenthalts, doch mit diesen Einnahmen muss jedes Spital seine Personalkosten, seine Immobilien und seine Infrastruktur künftig selber finanzieren.
Mit dem Wechsel zur konsequenten Subjektfinanzierung bestimmt der Patient selber, in welchem Spital er sich behandeln lassen will. Gleichzeitig mit der Einführung der Fallpauschalen wurden alle Spitäler aus der Obhut des Kantons entlassen und verselbständigt – mit Ausnahme des Universitätsspitals Zürich (USZ) und des Kantonsspitals Winterthur (KSW). Für diese beiden Spitäler gab es je ein Gesetz, mit denen der Kanton den Spitälern die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgab.
Nun ist die Zeit gekommen, dass auch das KSW in die gleiche Eigenständigkeit entlassen werden soll, wie die übrigen Spitäler im Kanton. Ich bin überzeugt, dass es absolut notwendig ist, dem KSW die gleichen Handlungsspielräume zu ermöglichen, die alle übrigen Spitäler im Kanton bereits haben. Mit der Überführung des KSW in eine Aktiengesellschaft ist das Unternehmen nicht mehr länger an das kantonale Personalreglement gebunden. Es kann so seinen Mitarbeitenden attraktivere Arbeitsbedingungen anbieten.
Die Ängste vor der Überführung des KSW in eine Aktiengesellschaft sind unbegründet. Beim Verfassen der Gesetzesrevision wurde sehr genau darauf geachtet, dass das KSW-Gesetz auch künftig mit den nötigen Leitlinien ausgestattet wird. Das Gesetz, die Gründungsstatuten und die Eigentümerstrategie umschreiben den Auftrag des Spitals sehr genau und umfassend. Während fünf Jahren bleibt der Kanton Zürich alleiniger Aktionär des KSW. Danach haben die Stadt Winterthur und die umliegenden Gemeinden stets ein Vorkaufsrecht der Aktienanteile. Grundsätzlich sollte die Aktienmehrheit auch weiterhin beim Kanton bleiben.
Für alle Mitarbeitenden vom KSW gilt während zwei Jahren eine Besitzstandswahrung. Das bedeutet, die Arbeitsbedingungen dürfen nicht zu Ungunsten der Mitarbeitenden verändert werden. Die Besetzung des Verwaltungsrates muss der Regierungsrat jeweils vom Kantonsrat genehmigen lassen. Gleiches gilt für Anpassungen bei der Eigentümerstrategie.
Aus diesen Gründen empfiehlt die EVP der Revision des KSW-Gesetzes zuzustimmen.
Lesen Sie die vollständige Argumentation von Kantonsrat Markus Schaaf.
Weitere Informationen auch auf einer Info-Seite des Kantonsspitals Winterthur.
Parolen für 21. Mai 2017
Kommunal
NEIN zum Gestaltungsplan Untere Farb
Kantonal
JA zum Kantonsspital Winterthur
JA zur Integrierten Psychiatrie Winterthur
JA, aber ... zur Fremdspracheninitiative Eidgenössisch
Eidgenössisch
JA zum Energiegesetz EnG